Postulat der SP-Fraktion (Sprecher Werner Erni, Möhlin) vom 3. März 2020 betreffend Beibehaltung des Einwohner-Bürgerrechts bei Gemeindefusionen

Text:
Der Regierungsrat wird ersucht, das kantonale Recht dahingehend zu ändern, dass Bürgerinnen und Bürger im Falle eines Gemeindezusammenschlusses auf Gesuch hin ihr bisheriges Gemeindebürgerrecht als Zusatzbezeichnung zum neuen durch den Zusammenschluss erworbenen Gemeindebürgerrecht führen können.


Begründung:
Es erheben sich immer wieder Stimmen, die fordern, dass Personen aus den von einem Zusammen-schluss betroffenen Gemeinden eine Erwähnung ihrer früheren Heimatgemeinde in ihren amtlichen Dokumenten behalten können.
Die aktuelle Regelung in § 8 Abs. 2 des Gemeindegesetzes sieht vor, dass die bisherigen Bürger-rechte durch dasjenige der aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Gemeinde ersetzt werden. Dasselbe gilt bei Umgemeindungen gemäss § 11 Abs. 2 Gemeindegesetz, wo die Neueinteilung von Gemeindegebieten und die Bildung neuer Gemeinden bewirken, dass die betroffenen Gemeindebür-ger das Bürgerrecht der übernehmenden bzw. der neuen Gemeinde erhalten.
Die Frage der Heimatgemeinde ist für verschiedene Bürgerinnen und Bürger wichtig. Den bisherigen Heimatort zu verlieren, kann von Personen, die fest mit ihrer Heimat verbunden sind, als Identitäts-verlust empfunden werden. Diesen Personen soll die Möglichkeit gegeben werden, in ihren amtli-chen Dokumenten einen Nachweis ihres Ursprungs festzuhalten, wie dies beispielsweise im Kanton Freiburg der Fall ist.

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