Eltern und Kinderbetreuungsinstitutionen helfen – jetzt!

Die Corona-Krise trifft Eltern und familien- und schulergänzende Betreuungsinstitutionen hart. Deshalb fordert die SP Aargau finanzielle Soforthilfe. Werden Eltern und Institutionen jetzt im Regen stehen gelassen, hat das fatale Konsequenzen – auch für die Wirtschaft nach der Corona-Krise.

Der Regierungsrat hat ein Hilfspaket versprochen, mit dem er die Massnahmen des Bundesrats zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ergänzt. Die SP erwartet, dass der Kanton so auch denjenigen eine wirtschaftliche Hilfe garantieren kann, die bisher noch nicht profitieren, obwohl sie existenziell bedroht sind. Absolut wichtig ist in diesem Zusammenhang eine Soforthilfe für die familien- und schulergänzenden Betreuungsinstitutionen im Kanton – vor allem auch, weil der Bundesrat für diese immer noch keine Lösung präsentiert hat. Die Betreuungseinrichtungen und die Eltern jetzt im Regen stehen zu lassen, wäre fatal – und zwar in doppelter Hinsicht.

Unsicherheit für Betreuungsinstitutionen und Eltern

Im Kanton Aargau müssen Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisationen und private schulergänzende Tagesstrukturen auf Geheiss des Regierungsrats nach wie vor offenbleiben. Zugleich wird aber den Eltern nahegelegt, ihre Kinder wenn immer möglich zu Hause zu betreuen. Das bringt für beide Seiten Unsicherheit und ist doppelt ungerecht: Die Institutionen müssen den Betrieb inklusive aller Fixkosten unter Einhaltung der strikten Hygiene- und Verhaltensregeln aufrechterhalten, haben aber deutlich weniger Kinder. Zudem müssen sie sich Schutz- und Desinfektionsmittel selbständig zu teils hohen Preisen auf dem Markt beschaffen. Deshalb sind sie darauf angewiesen, den Eltern die Betreuungskosten nach wie vor in Rechnung stellen, was wiederum für die Eltern ungerecht ist: Obwohl sie die Kinder aus Solidarität zu Hause behalten und keine Leistungen in Anspruch nehmen – was für viele organisatorisch absolut herausfordernd ist – müssen sie dennoch die Betreuungsbeiträge berappen. Für Eltern mit Erwerbsausfall und unsicheren Arbeitsperspektiven sind diese Kosten untragbar. Für Parteipräsidentin Gabriela Suter ist deshalb klar: «Kinderbetreuungsinstitutionen sollen eine Ausfallentschädigung erhalten, und zwar für jene Kinder, die wegen des Coronavirus nicht mehr zu ihnen kommen. Im Gegenzug sollen die Eltern keine Beiträge mehr für Kinder zahlen müssen, die sie gar nicht in die Betreuungseinrichtung schicken.»

Fatal für die Vereinbarkeit – und damit für die Wirtschaft

Ohne finanzielle Unterstützung droht auch im Aargau vielen Kinderbetreuungseinrichtungen mittelfristig das Aus. Das darf nicht sein. Denn wenn die Wirtschaft nach dem Lockdown wieder schrittweise zum Laufen kommt, braucht es diese auch im Aargau dringend. Ansonsten werden viele Familien Mühe haben, aus der jetzt schon fast unmöglichen Doppelbelastung von Kinderbetreuung und Homeoffice wieder in einen «Normalzustand» zurückzufinden. Das könnte auch langfristig einen fatalen Effekt haben: Wenn Frauen wieder wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben und auf eine Berufskarriere verzichten, dann wären viele Bemühungen zur Gleichstellung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder zunichte gemacht. Das wäre auch für die Wirtschaft äusserst negativ, die auf diese Frauen angewiesen ist.

SP fordert: finanzielle Mittel, mehr Schutz

Leider ist der Bundesrat nicht gewillt, für dieses Problem eine bundesweite Lösung zu präsentieren. Stattdessen hat er am letzten Freitag darauf verwiesen, dass dafür die Kantone und Gemeinden zuständig seien. Eine einheitliche kantonale Lösung ist nötig. Deshalb erwartet die SP Aargau jetzt, dass der Kanton im Rahmen seines Hilfspakets einspringt, wie das andere Kantone bereits tun. Die SP Aargau fordert:

  • Zumindest weitgehende Übernahme der Betreuungskosten für Kinder, die wegen des Coronavirus von den Eltern zuhause betreut werden
  • Mithilfe bei der Finanzierung der Betriebskosten der Kinderbetreuungseinrichtungen mit À-fonds-perdu-Beiträgen – damit die Löhne aller Mitarbeitenden bezahlt werden können
  • Hilfestellung bei der Bereitstellung von Schutz- und Desinfektionsmaterial, damit der Schutz von Mitarbeitenden und Kindern garantiert ist

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