Schulen und Coronakrise: Risikogruppen schützen, Anschlusslösungen und Lehrstellen sicherstellen

Die Coronakrise stellt die Aargauer Schulen vor grosse Herausforderungen. Die SP fordert, dass der Schutz der Risikogruppen bei der Wiedereröffnung der Schulen nach dem Lockdown einheitlich erfolgt. Zudem muss der Kanton umgehend die nötigen Massnahmen treffen, um allen Jugendlichen eine sinnvolle Anschlusslösung nach der Volksschule zu garantieren. 

Gemäss Ankündigung des Bundesrats werden – sofern es die epidemiologischen Bedingungen erlauben – die Schulen ab 11. Mai 2020 wieder öffnen. In diesem Zusammenhang fordert die SP weitere Klärungen von Seiten des Kantons.

Schutz für Risikogruppen und Begleitung aller Schulen (inklusive Sonderschulen)

Die SP fordert ein Konzept, wie Schüler*innen und Lehrpersonen, die einer Risikogruppe angehören, nach der Wiedereröffnung der Schulen per 11. Mai 2020 geschützt werden. Es darf nicht sein, dass der Kanton es den Gemeinden oder gar den Schulen überlässt, wie mit den Risikogruppen umgegangen wird und jede Schule eine eigene Regelung erlässt. Was ist mit den Lehrpersonen, die zur Risikogruppe gehören? Wie wird Stellvertretung geregelt, wer kommt dafür auf? Wie werden Schüler*innen unterrichtet, die einer Risikogruppe angehören?

Zudem müssen die Schulen frühzeitig wissen, welche Vorgaben für die Unterrichtsgestaltung gelten werden. Wird der Unterricht als Ganzes wieder aufgenommen oder nur teilweise? «Kann z.B. nur Halbklassenunterricht gemacht werden, bewirkt dies knifflige Stundenplanänderungen und organisatorische Folgen für die Schulen», meint Grossrätin Colette Basler. Es braucht klare Weisungen des Kantons betreffend Anzahl Schüler*innen und Lektionen.

Mittelschulübertritt – Kulanz bei Promotionsentscheiden

Gemäss Information des Regierungsrats gelten für den Promotionsentscheid alle Noten des Schuljahres bis zum Stichtag 13.3.2020. Dazu können weitere Noten kommen, wenn der Präsenzunterricht an den Schulen wieder stattfindet. Gerade bei Schüler*innen, deren Leistungen sich knapp unter dem nötigen Notenschnitt befinden, kann dies problematisch werden – Rekurse sind vorprogrammiert. Die SP fordert deshalb, die Regelungen bei Übertritten an die Mittelschulen anzupassen. «Schüler*innen der Bezirks- und Sekundarschule, die den nötigen Notenschnitt für die Kanti bzw. BMS, FMS, IMS oder WMS per 13.3.2020 knapp nicht erreicht haben, sollen probehalber von den Mittelschulen aufgenommen werden, sofern ihre Lehrpersonen sie aufgrund einer positiven Prognose empfehlen», hält Parteipräsidentin Gabriela Suter fest. Für ihre Empfehlung sollen die Lehrpersonen auch die Leistungen in der notenfreien Fernunterrichtszeit einbeziehen können.

Aufruf an KMU, Lehrstellen zu besetzen

Viele Jugendliche im Abschlussjahr habe noch keine Lehrstelle. Einige wissen gar nicht, ob es die Firma, in der sie einen Beruf erlernen wollen, nach dem Lockdown überhaupt noch gibt. Die SP ruft die Aargauer Unternehmen dazu auf, ihre Lehrstellen trotz der Coronakrise zu besetzen.  «Es ist wichtig, dass alle Schulabgänger*innen eine sinnvolle Anschlussmöglichkeit haben und möglichst viele Jugendliche noch in diesem Jahr eine Berufslehre beginnen können – sonst wird die Lehrstellenproblematik im kommenden Jahr verstärkt», betont Grossrat Thomas Leitch-Frey.

Brückenjahr: Mehr Kapazitäten schaffen fürs 10. Schuljahr

Sorgen bereitet die Tatsache, dass sich der Lehrstellenmarkt wegen der Coronakrise stark verändert hat und viele Schulabgänger*innen nach wie vor völlig im Ungewissen sind, ob sie im Sommer eine Lehrstelle antreten können. Es ist wahrscheinlich, dass die Zahl der Anmeldungen für das 10. Schuljahr zunehmen wird. Die SP fordert deshalb vom Kanton, sofort die nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Flexible Lösungen in der Berufsbildung gefragt

Für Kantons- und Berufsfachschulen geht es bis Anfang Juni im Distanzlernen weiter. Die SP fordert vom Kanton flexible Lösungen in der beruflichen Grundbildung zum Wohl der Lernenden und für das Gewerbe. So könnten die Berufslernenden im letzten Ausbildungsjahr für die verbleibenden Wochen von der Schulpflicht befreit werden und damit genügend Zeit erhalten, um sich im Lehrbetrieb auf die die praktischen Abschlussprüfungen vorzubereiten. Bei den Berufsmaturitätsprüfungen und den gymnasialen Maturitätsprüfungen braucht es möglichst rasch Entscheide über die Durchführung. Die Lernenden dürfen aufgrund der Coronakrise auf keinen Fall Nachteile erleiden.

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