Prämienverbilligung 2021: Schritt in die richtige Richtung, sozialpolitische Mindestanforderungen werden aber erneut verfehlt

Mit der leichten Erhöhung des Kantonsbeitrags an die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) geht der Regierungsrat erstmals in die richtige Richtung. Die veranschlagten 133,5 Millionen Franken reichen aber nicht aus, um eine wirksame Prämienverbilligung – die gerade jetzt nach der Corona-Krise unglaublich wichtig wäre – sicherzustellen und die selbst gesteckten sozialpolitischen Mindestanforderungen zu erreichen.

Das gesetzgeberische Ziel der IPV ist es, Personen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen zu unterstützen und auch Familien mit unteren und mittleren Einkommen gezielt zu entlasten. Dieses sozialpolitische Ziel hat der Regierungsrat mehrfach bestätigt. Mit dem vorliegenden Dekret hält der Regierungsrat aus Sicht der SP trotz der leichten Erhöhung des Kantonsbeitrags sein Versprechen einmal mehr nicht ein: Es bräuchte einen deutlich höheren Kantonsbeitrag für eine IPV, die ihren Zweck wirklich erfüllt. «Gerade jetzt, wo Kurzarbeit und unsichere Arbeitsperspektiven viele Personen bis weit in den Mittelstand bedrohen, wäre es dringend notwendig, mehr Prämienverbilligungen auszuschütten und diese Menschen gezielt zu entlasten und deren Kaufkraft zu stärken», ist Parteipräsidentin Gabriela Suter überzeugt.

Korrektur bei Alleinstehenden: Klage der SP zeigt Wirkung

Die SP hat im letzten Herbst mit einer Klage vor dem kantonalen Verwaltungsgericht verlangt, dass Alleinstehende stärker entlastet werden müssen. Die Klage wurde bisher materiell noch nicht behandelt. Dass der Regierungsrat jetzt aber seine Korrekturen genau in besagtem Bereich der Alleinstehenden ansetzt, weist darauf hin, dass die Klage inhaltlich berechtigt ist. Absolut unverständlich ist es jedoch, dass der Regierungsrat nicht bereit ist, die nötigen Korrekturen auch auszufinanzieren. Dass die Verbesserungen bei den Alleinstehenden zulasten der Ehepaare ohne Kinder gehen sollen, kann die SP nicht akzeptieren.

Steuerabzüge berücksichtigen die Falschen – SP will Nachbesserungen im Grossen Rat

Ebenfalls nicht akzeptieren kann die SP, dass die Regierung die Steuerabzüge für Versicherungsprämien deutlich erhöhen will. Damit macht die Regierung eine Umverteilung von unten nach oben: Von den Steuerabzügen profitieren die Gutverdienenden überproportional. Und gleichzeitig soll das dann bei denen eingespart werden, die eine Prämienverbilligung unbedingt nötig hätten, aber teils seit Jahren darauf warten. Fraktionspräsident Dieter Egli macht klar: «Mit den Steuerabzügen verliert die öffentliche Hand 88 Millionen Franken. Das ist – gerade jetzt in Coronazeiten – fahrlässig. Es wäre auch sozialpolitisch sinnvoll, dieses Geld jenen zugute kommen zu lassen, die ohne IPV allenfalls in die Sozialhilfe abrutschen.»

Auch im Vergleich mit anderen Kantonen schneidet der Aargau unterdurchschnittlich ab: In vielen anderen Kantonen erhalten bedeutend mehr Personen Prämienverbilligungen. Die SP wird sich deshalb bei den Beratungen im Grossen Rat für substantielle Nachbesserungen einsetzen.

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