Die Digitalisierung des Schulbetriebs sollte nicht vom Wohnort abhängen

Die Corona-Krise hat der Digitalisierung des Schulbetriebs einen starken Schub verliehen. Die Krise hat aber auch Versäumnisse aufgedeckt. Die SP fordert von der Regierung verbindliche Vorgaben für die Volksschule im Bereich Informations- und Kommunikations-technischen Hilfsmitteln (IKTH). Dabei soll auch dargelegt werden, wie die Chancengerechtigkeit gewährleistet werden kann.

Heute werden im Unterricht vermehrt Informations- und Kommunikationstechnische Hilfsmittel (IKTH) eingesetzt. Spätestens mit der Einführung des Aargauer Lehrplans Volksschule und insbesondere mit dem neuen Modul «Medien und Informatik» stellte sich die Frage, inwieweit und ob die kantonalen Empfehlungen und Informationen zur Umsetzung der Infrastruktur und der Datensicherheit reichen, um Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen.

Nicht alle Schulen verfügen über die gleichen technischen Möglichkeiten

Die Corona-Krise und die damit verbundene vorübergehende Umstellung von Präsenz- auf Fernunterricht zeigen: In vielen Schulen fehlt es an Infrastruktur, Tools, Wissen und Kompetenzen im Umgang mit digitalen Hilfsmitteln. Ein Mangel, den betroffene Schulleitungen und Lehrpersonen mit grossem Aufwand zu beheben versuchten. Zudem ist es nicht allen Familien möglich, ihren Kindern die nötige Infrastruktur, Hilfsmittel und Unterstützung zu Hause anzubieten; vielerorts fehlt schon ein Arbeitsplatz, an dem die Kinder in Ruhe arbeiten können.

Der Kanton ist in der Pflicht

Die Kantonsverfassung garantiert jedem Kind den Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung. Dieser Verfassungsauftrag muss auch bei einer künftig verstärkteren Nutzung von IKTH erfüllt werden können. Grossrat Alain Burger betont: «Die Bildungschancen für Kinder und Jugendliche sollten weder vom Engagement privater Sponsoren noch vom guten Willen des Gemeinderates oder von den finanziellen Möglichkeiten und den Informatikkenntnissen der Eltern abhängen.» Es braucht vom Kanton nicht nur Empfehlungen an die Schulträger, es braucht verbindliche Vorgaben, damit alle Schüler*innen – unabhängig ihres Schulortes – dieselben Chancen haben.

Aus der Krise lernen

Aus der Corona-Krise werden neue Potenziale der digitalen Medien für das Lernen sichtbar. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Chancengerechtigkeit auch künftig bei vermehrter Nutzung der IKTH gewährleistet werden kann. Deshalb soll der Regierungsrat beauftragt werden, für die Volksschule verbindliche Vorgaben und für die Sekundarstufe II Empfehlungen im Bereich IKTH zu erlassen. Dabei soll auch dargelegt werden, wie die Chancengerechtigkeit beim weiteren Ausbau der IKTH-Infrastruktur an den Aargauer Volksschulen sowie auf der Sekundarstufe II gemäss Verfassungsauftrag gewährleistet werden kann.

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