Interpellation Lelia Hunziker, SP, Aarau (Sprecherin), und Florian Vock, SP, Baden, vom 12. Mai 2020 betreffend Aussetzung von ausländerrechtlichen Konsequenzen bei Sozialhilfebezug aufgrund von Massnahmen zur Einschränkung von Covid-19

Text und Begründung:
Kurzarbeit, Rückgang von Einnahmen bei Selbständigkeit oder gar das gesamte Ausbleiben von Ein-künften: Viele Menschen haben aufgrund von Massnahmen zur Einschränkung von Covid-19 weniger Geld. Die Köchin im Restaurant, der Physiotherapeut, der Verkäufer im Kleiderladen, Sexarbei-tende, Floristen, Coiffeure, Handwerkerinnen, Pianistinnen, Fitnesstrainerinnen und Dentalassistenten. Die Liste ist lang, die Ursachen unterschiedlich: Die einen dürfen nicht mehr arbeiten und bekommen eine Kurzarbeitsentschädigung. Die anderen dürften arbeiten, aber die Kundschaft bleibt aus. Bei den Dritten brechen die Aufträge und die Einkünfte vollständig weg. Allen gemein ist jedoch: Am Ende des Monats haben sie weniger Geld im Portemonnaie. Bei tiefen Einkommen reicht weni-ger von wenig nicht mehr aus, um alle Rechnungen zu bezahlen.
Diese Menschen brauchen Sozialhilfe. Diese unterstützt, überbrückt und hilft, wenn kein Geld für das Notwendigste da ist: für Unterkunft, Nahrung, Hygieneartikel, Medikamente, Kleidung und ein biss-chen Freizeit. Dafür ist Sozialhilfe da in einer solidarischen Gesellschaft.
Sozialhilfebezug ist sehr eng mit dem Ausländerrecht verbunden. Wer Sozialhilfe bezieht, kann seine B-Bewilligung verlieren, kann von einer C-Bewilligung auf eine B-Bewilligung rückgestuft werden und die Einbürgerung könnte über Jahre verwehrt werden. Zudem: Die Sozialhilfe ist hoch stigmatisierend – ihr geht der von Rechtskonservativen eingeimpfte Ruf nach, dass wer Sozialhilfe bezieht, erstens faul und zweitens selber schuld ist. Aus Angst vor den ausländerrechtlichen Konsequenzen und dem Stigma verzichten viele Personen auf den Bezug von Sozialhilfe und kommen damit in untragbare finanzielle Nöte und Verschuldungen. Viele Einzelpersonen, Familien und Kinder werden lang-fristig darunter leiden.
Das Ausländerrecht sieht Härtefallregelungen und Ermessenspielräume vor. Zudem gilt auch hier grundsätzlich das Verhältnismässigkeitsprinzip. Sozialhilfebezug von ausländischen Personen führt deshalb nicht automatisch zu negativen Konsequenzen. Um negative ausländerrechtliche Konse-quenzen nach sich zu ziehen, muss der Sozialhilfebezug erheblich und dauerhaft sowie dem Auslän-der oder der Ausländerin vorwerfbar sein. Diesem Umstand ist insbesondere in der Corona-Krise Be-achtung zu schenken. Konkret heisst das, dass bei einer Einzelfallprüfung unbedingt berücksichtig werden muss, ob jemand aufgrund der Corona-Krise Sozialhilfe beziehen musste. Ein solcher Bezug dürfte im Regelfall weder selbstverschuldet noch vorwerfbar sein und damit auch zu keinen auslän-derrechtlichen Sanktionen für die Betroffenen führen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dahingehend eine Weisung publiziert und darin die Kantone aufgefordert, die ihnen vom Gesetz ein-geräumten Ermessenspielräume in der aktuellen Krise entsprechend auszuschöpfen. Der Kanton Zürich hat bereits schon öffentlich dazu informiert. Dadurch wird der Weisung des SEM zum einen die nötige Publizität verschafft, um sicherzustellen, dass ihr auch von untergeordneten Behörden
(etwa Einbürgerungsbehörden) Beachtung geschenkt wird. Zudem wird durch eine breite Information der Bevölkerung sichergestellt, dass sozialhilfeberechtigte Personen und Familien nicht aus Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen von einem Sozialhilfebezug absehen. Ich bitte den Regierungsrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Plant der Regierungsrat auch, die Bevölkerung und die untergeordneten Behörden darüber zu in-formieren, dass Sozialhilfebezug als Konsequenz von Massnahmen gegen die Corona-Pandemie regelmässig nicht zu ausländerrechtlichen Konsequenzen führt?
  2. Wann ja: wann und wie?
  3. Wenn nein: warum verwehrt der Regierungsrat der Bevölkerung und den untergeordneten Behör-den diese wichtige Information?
  4. Plant der Regierungsrat allenfalls auch die Gemeinden zu informieren, damit diese ihre Bürgerinnen entsprechend aufklären?

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