Text und Begründung:
Während der Corona-Krise wurden mangels Freizeit-Partyangeboten in Clubs und Bars offensichtlich die Natur, Flussauen, Landwirtschaftsland, Wälder bis hin zu Spielplätzen und Schulhöfen als Partyräume entdeckt und genutzt. Beispielsweise wurden auch innerhalb von Schutzgebieten an den Flüssen unzählige Stellen genutzt und verschmutzt. Nach jedem warmen Abend sind die Abfallberge am folgenden Morgen enorm. Obwohl viele Freiwillige spontan den fremden Abfall wegräumen, se-hen die Naherholungsgebiete am Morgen danach schlimm aus. Der Öffentlichkeit (Kanton/Gemein-den/inkl. Forstreviere) und Landwirtschaft bleiben viel Entsorgungsaufwand und Kosten. In der Presse äussern sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger über dieses Übel. 2016 hatte der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering zu schaffen. Die Regierung ergänzte die Ordnungsbussenverordnung mit der Grundlage für eine Busse von 300 Franken, welche weiterhin nur die Polizei aussprechen kann. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, über die ersten Erfahrungen zu berichten (auch im Zusammenhang mit der Corona-Situation) und dazu folgende Fragen zu beantworten:
• Haben die Littering-Fälle in Folge der Corona-Situation zugenommen? Wie beurteilt der Regie-rungsrat die Situation respektive wie hoch fallen Kosten für die Allgemeinheit aus?
• Haben sich die Polizeiorgane bisher über Vollzugsprobleme in diesem Zusammenhang beschwert? Falls ja, wie äussern sich diese?
• Wie viele solcher Littering-Bussen wurden bisher ausgesprochen?
• Bestehen im Aargau konkrete Programme (oder sind solche geplant) wie dem Littering-Problem (und den damit verbundenen Kosten) entgegengewirkt werden kann?
• Im Ausland gibt es vielerorts Verbotstafeln von Littering: Sind im Aargau solche einheitlichen Hinweis-/Verbotstafeln geplant, welche ggf. die Gemeinden nutzen könnten?
• Hat der Kanton Aargau analog anderer Kantone einen allfälligen Einsatz von “Rangern” in beson-ders sensiblen Gebieten geprüft?
• Gedenkt der Kanton Aargau die Wirkung der neuen Regelung zu evaluieren und wann würden erste Ergebnisse kommuniziert?