Interpellation Werner Erni, SP, Möhlin, vom 12. Mai 2020 betreffend Sicherung Pflegeleistungen, Anstellungsbedingungen Personal

Text und Begründung:
Die Fluktuation beim Personal in den Gesundheitsberufen ist hoch und viele Berufsleute geben ihren Beruf nach wenigen Jahren schon wieder auf. Die Belastung ist konstant hoch, körperlich aber auch psychisch ist die Arbeit Schwerarbeit, während die Entlöhnung nicht den Arbeitsbedingungen genügt und vielerorts Personalmangel besteht.
Der Kanton Aargau ist offenbar bereit, als Sofortmassnahme einen verkürzten SRK-Kurs als Pflegehilfe anzubieten, u.a. um die Situation mit Temporäranstellungen zu entschärfen. Dies wird begrüsst.
Zusätzlich besteht aber auch weiterhin grosser Mangel an anderen Fachkräften im Gesundheitswesen. Je nach Art der Institution, ob Spital oder Pflegeheim, fehlen entsprechende Berufsleute.
Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Kann der Regierungsrat die Unterschiede bei der Entlöhnung von Personal im Gesundheitswesen im Vergleich zu den Nachbarkantonen (z. B. BL, SO) beziffern?
  2. Kann der Regierungsrat die Unterschiede auch zu ähnlich strukturierten Kantonen erklären?
  3. Wäre der Regierungsrat bereit, Massnahmen zu treffen, um die Arbeitsbedingungen und die Entlöhnung für die Angestellten im Gesundheitswesen, Pflegehelfende SRK, FaGe, FaBe, dipl. Pfle-gefachperson HF, etc. zu verbessern, um die stetige Abwanderung von Personal in die besser entlöhnenden Nachbarkantone zu bremsen und die Attraktivität des Berufs für Einsteigerinnen zu erhöhen?
  4. Welche anderen Finanzierungssysteme für Spitäler und Pflegeheime wären möglich, um die Entlöhnung zu verbessern, ohne die Kosten für die Patienten zu steigern?
  5. Welche Werkzeuge stehen dem Regierungsrat zur Verfügung, um die Bedingungen in Spitälern und Pflegeeinrichtungen gemäss Pflegegesetz vom 26.06.2007 zu steuern (z. B. mittels Vorgaben)?

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