Motion der SP-Fraktion (Sprecher Thomas Leitch-Frey, Wohlen) vom 16. Juni 2020 betreffend Schaffung von Rechtsgrundlagen für Tagesschulen

Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen für den Aufbau und die Führung von Tagesschulen zu schaffen.


Begründung:
Tagesschulerfahrungen aus dem In- und Ausland wie auch zahlreiche Studien belegen, welche wichtige Bedeutung die Gestaltung des Ganztags für die Schule hat.
In mehreren Studien (z. B. Nationalfondsprojekte “Educare – Qualität und Wirksamkeit der familialen und ausserfamilialen Betreuung und Bildung von Primarschulkindern 1+11, Tagesschule und Schulerfolg?”: http://www.educare-schweiz.ch) konnte gezeigt werden, dass sich der Besuch einer Tagesschule positiv auf Primarschulkinder auswirkt. Sie weisen bessere Sprachkompetenzen, ein positiveres Sozialverhalten sowie bessere Alltagsfertigkeiten auf als andere Kinder. Somit könnte mit einer gezielten Förderung qualitativ hochstehender Tagesschulen einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, andererseits auch eine nachhaltige Bildung von Kindern unterstützt werden.
Der Wunsch nach Tagesschulen, die ein schulisches Ganztagesangebot abdecken, wird auch im Aargau immer grösser. So wird zum Beispiel in Aarau der Bedarf für eine öffentliche Tagesschule abgeklärt. Als Vorbild für die Kreisschule Aarau-Buchs dient die Schule Ländli in Baden, wo vor mehr als 20 Jahren die erste und bisher einzige öffentliche Tagesschule im Kanton entstand. Auch in Lenzburg besteht der Wunsch nach einer Tagesschule und es wurde ein Verein gegründet, um das Thema anzupacken.
Mit der Zustimmung zum kantonalen Kinderbetreuungsgesetz (Volksabstimmung vom 5. Juni 2016) wurden die kantonalen Rahmenbedingungen zur familienergänzenden Betreuung von Kindern ge-klärt. Seit 2018 sind die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Gemeinden legen die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer fest. Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, die Gemeinden beteiligen sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten. Die heuti-gen Tagesstrukturen in den Gemeinden sind aber in erster Linie Betreuungseinrichtungen, die es den Eltern erlauben sollen, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen.
Nach wie vor bestehen im Aargau keine ausdrücklichen Rechtsgrundlagen für Tagesschulen wie sie beispielsweise der Kanton Bern im Volksschulgesetz und in der Tagesschulverordnung festgelegt hat. Diese Grundlagen sind aber unabdingbar, damit Gemeinden Tagesschulen aufbauen können. Im Gesetz sollen die Grundzüge über den Aufbau des Angebots und die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton, Gemeinde und Eltern geregelt werden.
Öffentliche Tagesschulen werden an vielen Orten gegründet und werden in naher Zukunft die Regel sein. In den Schulen der Zukunft werden Betreuungs- und Lehrpersonen zusammen mit weiteren Fachkräften den Schulalltag und den Lebensraum Schule gemeinsam für die Kinder und Jugendlichen mit ihnen zusammen gestalten.

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