Interpellation Rahela Syed, SP, Zofingen (Sprecherin), und Regula Dell’Anno-Doppler, SP, Baden, vom 23. Juni 2020 betreffend Alterspolitik im Kanton Aargau

Text und Begründung:
Die aktuelle demografische Entwicklung beziehungsweise Alterung stellt die Gemeinden und den Kanton in den nächsten Jahren vor einige Herausforderungen. Bis im Jahr 2035 wird der Anteil der über 65-jährigen Personen 25 Prozent betragen. Der Regierungsrat hat im Jahr 2013 Leitsätze zur Alterspolitik im Kanton Aargau verabschiedet. Zuständig für unterschiedlichen Themen im Altersbereich sind jedoch die Gemeinden. Diese sind verantwortlich für die Planung und die Sicherstellung des Angebots in der ambulanten und stationären Langzeitpflege (Pflegegesetz PflG § 11) sowie die Information, Beratung und Vermittlung im Altersbereich (PflG § 18). Dabei spielen die verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Rollen.
Die Strategie “ambulant und/vor stationär” soll der älteren Bevölkerung ermöglichen, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben und ihr Leben möglichst selbstbestimmt und selbstverantwortlich zu ge-stalten. Dies entspricht auch dem Wunsch und den Bedürfnissen der betroffenen Personen. Zu einer aktiven Alterspolitik gehört jedoch nicht nur die Pflege. Ambulant und/vor stationär muss umfassen-der definiert werden, das heisst, auch Betreuungs-, Entlastungs- und Unterstützungsleistungen, Ent-lastungsdienste sowie die Thematik “Wohnen” müssen mitberücksichtigt werden. Gleichzeitig soll das Potenzial der Angehörigen, von Freiwilligen und der älteren Bevölkerung genutzt werden.
Die Alterspolitik wird für die Gemeinden in den nächsten Jahren eine grosse Herausforderung, welche zum Teil unterschätzt wird oder deren sich viele Verantwortliche nicht bewusst sind. Der Regierungsrat wird gebeten in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:
• Sind die “Leitsätze zur Alterspolitik” des Kantons Aargau noch aktuell? Ist eine Anpassung geplant?
• Wie viele Gemeinden nutzen die Angebote der Fachstelle Alter und Familie? Erachtet der Kanton diesen Anteil als genügend?
• Wie wird das Angebot des Kantons für ein Standortgespräch “Wie altersfreundlich ist Ihre Gemeinde?” genutzt?
• Wie gedenkt der Kanton Aargau, die Gemeinden dazu zu bringen, Alterspolitik (Pflege, Betreu-ung, Unterstützung in verschiedenen Bereichen, Wohnen, u. a.) zu betreiben?
• Das Projekt “Who Cares?” der Fachhochschule St. Gallen setzte sich zum Ziel, konsistente Grundlagen für die Steuerung der Alterspolitik in Gemeinden und Kantonen zu schaffen sowie entsprechende Instrumente zu entwickeln. Ist oder wird der Kanton in diese Richtung aktiv? Wie können solche Modelle im Kanton Aargau genutzt werden? Wie können die Gemeinden sensibilisiert und motiviert werden, solche Modelle zu nutzen?
• Welche Auswirkungen hat die Reduktion der finanziellen und personellen Mittel bei der Fach-stelle Alter und Familie und welche Aufgaben können nicht mehr erfüllt werden? Warum wird die-sen Aufgaben weniger Gewicht beigemessen? Sind diese Auswirkungen nach Meinung des Re-gierungsrates angesichts der eingangs geschilderten, aktuellen und zukünftigen Situation akzeptabel? Wenn nein, was gedenkt er dagegen zu unternehmen?

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