Interpellation Werner Erni, SP, Möhlin (Sprecher), Gabi Lauper Richner, SP, Niederlenz, Andreas Fischer Bargetzi, Grüne, Möhlin, und Claudia Rohrer, SP, Rheinfelden, vom 23. Juni 2020 betreffend Velowegnetz

Text und Begründung:
Der Bundesbeschluss Velo wurde am 23. September 2018 von 73,6 Prozent des Volkes (Kanton Aargau 70,2 Prozent) und von allen Ständen angenommen. Somit ist die Velo-Infrastruktur in Art. 88 der Bundesverfassung verankert und den Wegen für das Wandern und das Zufussgehen gleichge-stellt. Die Kantone werden weiterhin für Planung und Bau zuständig sein, können sich zukünftig jedoch auf übergeordnete Grundsätze abstützen, um das Velofahren einheitlich und über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg zu fördern.
Der Bau von Velowegen bleibt Aufgabe der Kantone. Sie haben künftig aber die Pflicht, Velowege verbindlich zu planen und für ein zusammenhängendes und sicheres Velowegnetz zu sorgen. Auf der Grundlage des Veloartikels 88 in der Bundesverfassung hat der Bundesrat im Mai 2020 einen Entwurf für ein Veloweg-Gesetz in die öffentliche Vernehmlassung geschickt. Diese läuft bis zum 10. September 2020. Der Gesetzesentwurf orientiert sich am Fuss- und Wanderweggesetz, enthält jedoch auch velospezifische Inhalte wie die Abstellanlagen.
• Velowege helfen, Mobilität zu bewältigen: Fast 80 Prozent aller Fahrten in Bus und Tram und jede zweite Autofahrt sind kürzer als fünf Kilometer. Je besser das Velowegnetz ist, desto attraktiver ist es, für kürzere Fahrten das Velo zu nehmen. Da die Mobilität in der Schweiz wächst, lohnt es sich, das Potenzial des Veloverkehrs besser zu nutzen.
• Unfälle vermeiden: Die Zahlen der bei Unfällen getöteten und verletzten Velofahrerinnen und Velofahrer ist in den letzten Jahren gestiegen. Wo es durchgehende Velowege hat und der Verkehr entflochten wird, kommen sich Auto-, Velo- und Fussverkehr weniger ins Gehege. Das hilft, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
• Technische und gesellschaftliche Entwicklung: In vielen Städten und Agglomerationen gewinnt das Velofahren dank E-Bikes und Veloverleihsystemen an Bedeutung. Daher lohnt sich ein ver-stärktes Engagement für Velowege.
• Umwelt wird geschont: Wer mit dem Velo statt mit dem Auto oder dem öffentlichen Verkehr fährt, senkt den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen und verursacht weder Lärm noch Ab-gase. Und wer Velo fährt, bewegt sich. Das ist gut für die Gesundheit.
• Tourismus fördert Velofahren: Viele Städte und Ferienregionen fördern Angebote für Velo-Aus-flüge und Mountainbike-Touren. Dafür braucht es gute Velowege.
• Für sichere und attraktive Velowege: Aufgrund der wachsenden Mobilität ist es sinnvoll, dass sich der Bund für Velowege engagiert. Mit dem Bundesbeschluss über die Velowege kann er die Arbeiten der Kantone und Gemeinden auf bewährte Weise unterstützen.
• Ein Ausbau des Velowegnetzes bringt mehr Leute dazu, aufs Velo umzusteigen und entlastet da-mit die übrigen Verkehrsmittel.
Der Kanton Aargau hat bereits etliches zur Förderung des Radverkehrs im Sinne des neuen eidge-nössischen Veloweggesetzes in die Wege geleitet. Uns interessiert nun der konkrete Umsetzungs-stand, auch im Hinblick auf den Alltags-Pendler und Schulverkehr und wo Handlungsbedarf besteht.
Fragen:

  1. Wie lautet die Stellungnahme des Regierungsrats zum Entwurf des neuen eidgenössischen Ve-loweggesetzes?
  2. Der Kanton Aargau hat im Richtplan Kanton Aargau, Kapitel M 4.1 (vom Grossen Rat am 20. September 2011 genehmigt) bereits Planungsgrundsätze für die Förderung des Veloverkehrs formuliert und ein kantonales Radroutennetz mit dem Fokus auf die übergeordneten Verbindungen zwischen Gemeinden für den Alltags-Pendler und Schulverkehr festgesetzt. Dies entspricht der Forderung von Art. 3 und 5 des Entwurfs des eidgenössischen Veloweggesetzes. Bis wann werden diese umgesetzt? (Gemäss Planungsgrundsatz B war Ziel Umsetzung bis 2015)
  3. Falls nein, welche Abschnitte sind noch offen und warum?
  4. Gemäss Webseite des Kantons werden Velovorzugsrouten (Velo–Highway”) als neue Netzele-mente genannt, die Sicherheit, Komfort und konstantes und dadurch schnelleres Vorwärtskommen mit dem Velo ermöglichen. Wie ist der Stand der Planung bei den Velovorzugsrouten? Wo sind solche Velovorzugsrouten geplant respektive wann werden diese realisiert?
  5. Wäre eine überregionale, interkantonale und grenzüberschreitende Anbindung einer Velo-Vorzugsroute gerade für wirtschaftliche Entwicklungsregionen wie das Fricktal (Möhlin/Rheinfelden, Sisslerfeld, etc.) denkbar?
  6. E-Bikes sind mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als normale Fahrräder unterwegs. Sieht der Regierungsrat diesbezüglich Anpassungsbedarf bei den kantonalen Radrouten (Ver-breiterungen zum besseren Überholen, Anpassung der Kurvenradien, höhere Anforderungen an den Belag, etc.?
  7. Gibt es eine Übersicht über den Stand der Velowege in den Gemeinden?
  8. In den Gemeinden sind die Velowege oft nicht sehr gut ausgebaut. Bis wann werden die Ge-meinden die Standards, die der Kanton Aargau den Gemeinden zur Verfügung stellt, umgesetzt haben?
  9. Mit Art. 4 des eidgenössischen Veloweggesetzes wird auch ein Velowegnetz für die Freizeit gefordert, welches ebenfalls in behördenverbindliche Pläne festgehalten wird. Wann und wie wird der Regierungsrat dies angehen.
  10. Es besteht eine kantonale Fachstelle, es gibt Arbeitshilfen und in der Mobilitätsstrategie 2016 wird auf ein Umsetzungskonzept Fuss- und Radverkehr verwiesen. Genügt die Kapazität der kantonalen Fachstelle Fuss- und Radverkehr für die anstehenden Umsetzungsaufgaben oder ist eine personelle Aufstockung geplant?

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