Für die SP Aargau kommt eine Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien zum jetzigen Zeitpunkt nicht infrage. Sie ist ungerecht, weil nicht alle gleich davon profitieren. Zudem würde sie ein grosses Loch in die Kassen von Kanton und Gemeinden reissen.
Es ist klar, dass die Abzugsmöglichkeiten mit den laufend gestiegenen Krankenkassenprämien nicht mitgehalten haben. Den jetzt von den Bürgerlichen durchgesetzten Vorschlag lehnt die SP aber ab – sowohl aus sozial- als auch aus finanzpolitischen Gründen:
Umverteilung von unten nach oben
Die SP ist grundsätzlich gegen das System von Pauschalabzügen bei den Steuern, weil damit Gutverdienende überproportional profitieren. Sozialpolitisch noch fragwürdiger wird der Vorschlag, wenn man bedenkt, dass der Aargau nach wie vor sehr knausrig bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien für den unteren Mittelstand ist – sodass die SP eine Anpassung mittels einer Klage einfordern muss. Dazu Fraktionspräsident Dieter Egli: «Es ist zynisch, dass der Kanton einerseits Gutverdienende mit Pauschalabzügen finanziell besserstellen will, und andererseits wirklich Bedürftigen eine vernünftige Prämienverbilligung verwehrt. Das ist nichts anderes als eine Umverteilung von unten nach oben, die wir nicht akzeptieren.» Solange der Kanton nicht bereit ist, diejenigen zu entlasten, welche die Krankenkassenprämien kaum mehr bezahlen können, bietet die SP nicht Hand zu einer Steuererleichterung nach dem Gieskannenprinzip.
Fahrlässig und sinnlos
Fatal ist der Vorschlag der höheren Pauschalabzüge auch für die Kantons- und die Gemeindekassen, wie Egli weiter ausführt: «Die öffentliche Hand würde damit 88 Millionen Franken verlieren. Gerade in der aktuellen Situation, wo die Entwicklung der künftigen Steuereinnahmen mehr als ungewiss ist, wäre eine solche Abzugsmöglichkeit – von der nicht einmal alle gleich profitieren – fahrlässig. Dafür müsste dann die ganze Bevölkerung wieder mit Sparpaketen und Leistungsabbau bezahlen.» Zudem wird von bürgerlicher Seite gerade jetzt weiterer Druck auf die Steuereinnahmen ausgeübt – mit der Forderung, die Unternehmensgewinnsteuern weiter zu senken. Diese dauernden Begehren für Steuererleichterungen sind nicht sinnvoll. Sie schmälert nicht nur die Kassen von Kanton und Gemeinden, sondern verunmöglicht letzteren auch eine jede vernünftige Finanzplanung.
Finanzielle Lagebeurteilung nötig
Über eine Erhöhung des Pauschalabzugs kann erst diskutiert werden, wenn eine finanzpolitische Lagebeurteilung vorliegt, die dringend nötig ist und die der Regierungsrat nicht zuletzt im Anhörungsbericht in Aussicht gestellt hat. Die SP erwartet vom Regierungsrat, dass er beim definitiven Antrag zur Gesetzesänderung seine Verantwortung für die Kantonsfinanzen und für die gesamte Aargauer Bevölkerung wahrnimmt.