SP Aargau fordert einen kantonalen Mindestlohn

Mit einem Postulat fordert die SP Aargau den Regierungsrat auf, Möglichkeiten für die Festlegung eines kantonalen Mindestlohnes aufzuzeigen.

Die Coronakrise hat verdeutlicht, was die SP bereits seit Jahren kritisiert: In wichtigen und systemrelevanten Berufsgruppen, beispielsweise in der Reinigungsbranche und in der Kinderbetreuung, müssen die Arbeitnehmenden zu Tieflstöhnen arbeiten. Wer schlecht bezahlt wird, kann nicht vom Lohn leben und braucht deshalb Unterstützung vom Staat in Form von Prämienverbilligungen oder Sozialhilfe. Es ist richtig, dass die öffentliche Hand hier hilft, aber: Das ist ein wirtschaftlicher Systemfehler. «Es darf nicht sein, dass Unternehmen Tiefstlöhne bezahlen und der Staat aufrunden muss, damit die Menschen ihre Miete, das Essen und alle Rechnungen bezahlen können. Wer Vollzeit arbeitet, hat einen Lohn verdient, der für ein anständiges Leben reicht. Deshalb muss der Kanton nun als Gesetzgeber aktiv werden und einen kantonalen Mindestlohn einführen», hält SP-Parteipräsidentin Gabriela Suter fest.

Lohndumping und Lohnungleichheit bekämpfen

Mindestlöhne sorgen nicht nur für mehr Lohngerechtigkeit, sie sind auch ein wirksames Mittel gegen Lohndumping mit Billigarbeitskräften. Zudem hat sich in Branchen mit vertraglich festgesetzten Mindestlöhnen gezeigt, dass diese auch eine positive Wirkung auf das gesamte Lohngefüge bei den tieferen Löhnen haben. Weil besonders viele Frauen in Tieflohnjobs arbeiten, sorgen Mindestlöhne auch für mehr Lohngleichheit zwischen Frau und Mann.

Kein Experiment: Kantonale Mindestlöhne existieren bereits

Den kantonalen Mindestlohn kennen bereits drei Kantone: Neuenburg und Jura haben seit 2017 einen fixen Mindestlohn und im Tessin gibt es seit dem Dezember einen dynamischen Mindestlohn – mit Medianlöhnen je nach Tätigkeit oder Branche, die innerhalb von vier Jahren schrittweise angehoben werden. Im Kanton Neuenburg kam dieser sieben Jahre nach dem Volksentscheid, dies nachdem verschiedene Klagen der Arbeitgeber*innen vor Bundesgericht abgeblitzt sind. «In den Kantonen mit Mindestlohn hat sich bisher gezeigt, dass der Mindestlohn keinen Einfluss auf die Arbeitslosenquote hat – vielmehr ist im Referenzzeitraum die Sozialhilfequote zurückgegangen. Bei einer gesetzlichen Einführung eines kantonalen Mindestlohnes müsste dessen Einfluss auf den Arbeitsmarkt auf jeden Fall beobachtet und analysiert werden» betont SP-Grossrätin Lelia Hunziker.

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