Interpellation der SP-Fraktion (Sprecherin Lea Schmidmeister, Wettingen) vom 15. September 2020 betreffend jahrelange widerrechtliche Praxis der Auszahlung von Asylansätzen für anerkannte Flüchtlinge

Text und Begründung:

Aus dem Newsmail des Kantons Aargau vom 22.07.2020 wird entnommen, dass der Kanton Aargau einsieht, eine widerrechtliche Praxis betreffend Auszahlung von Sozialhilfe im Asylbereich verfolgt zu haben. Die Aargauerzeitung berichtete am 17.07.2020 darüber.

Wer in einer Asylunterkunft lebt, erhält im Aargau neun Franken pro Tag. Unabhängig vom Aufent- haltsstatus. Vor nicht allzu langer Zeit, wurde der Tagesansatz gar um CHF 1.– gekürzt.

Diese Praxis verstösst gegen Bundesrecht. Denn nicht die Wohnsituation entscheidet darüber, wie viel Geld jemand bekommt, sondern der Aufenthaltsstatus einer Person. Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sind bei der Sozialhilfe Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt. Ihnen stünde also mehr Geld zu, als Personen im Asylverfahren oder vorläufig aufgenommenen Aus- ländern.

Bereits 2006 hat der Verein Netzwerk Asyl Aargau mit einem Schreiben beim Kanton nachgefragt, in der Antwort wurde die widerrechtliche Praxis laut vertreten. So wurde die rechtswidrige Praxis jahre- lang ohne mit der Wimper zu zucken praktiziert.

Dass die Praxis widerrechtlich ist, hat der Kantonale Sozialdienst unlängst erkannt. Dennoch müssen noch einige Fragen geklärt werden.

Fragen:

  1. Um gesamthaft wie viel Geld handelt es sich?
  2. Wohin ist das Geld geflossen, wie wurde das Geld verwendet?
  3. Wie viele Personen sind betroffen?
  4. Werden die Gelder rückwirkend ausbezahlt? Wenn nein:a) Wie werden die Betroffenen informiert? b) Wieentschädigt?
  5. Gilt die neue Regelung auch für geflüchtete Menschen, die die Aufenthaltsbewilligung B durch ein Härtefallgesuch erhalten haben?

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