Postulat der SP-Fraktion (Sprecherin Silvia Dell’Aquila, Aarau) vom 15. September 2020 betreffend Massnahmen zur Schaffung eines kantonalen Gesamtarbeitsvertrages im Gesundheitswesen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

T ext:

Der Regierungsrat wird eingeladen, alle Massnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen mittels eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) zu verbessern. Ein solcher Gesamt- arbeitsvertrag soll alle Bereiche des Gesundheitswesens erfassen; es sind also neben allen Spitälern und Kliniken auf der Aargauer Spitalliste auch Spitex-Organisationen und Pflege- und Altersheime zu berücksichtigen.

Begründung:

Während der Corona-Krise wurde uns deutlich vor Augen geführt, dass die Gesundheitsversorgung eine wichtige Aufgabe des Kantons und für die Bevölkerung von elementarer Bedeutung ist. Der Aargau braucht ein gut funktionierendes Gesundheitswesen mit genügend Fachkräften und Mitarbeiten- den. Aktuell sind die drei Kantonsspitäler einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Alle anderen Institutionen des Gesundheitswesens bieten unterschiedliche Arbeitsbedingungen und Löhne an. Je nach Konkurrenzsituation stehen diese massiv unter Druck, auch weil das Gesundheitswesen unter grossem finanziellem Druck steht. Eine Harmonisierung der Arbeitsbedingungen und Löhne im Kanton Aargau ist für die Zukunft unerlässlich. Aufgrund der Komplexität und der Grösse der Branche ist der Regierungsrat eingeladen, Massnahmen zu ergreifen. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass er die Koordination übernimmt und die Sozialpartner/innen an einen Tisch setzt, um eine ge- meinsame Lösung für das gesamte Gesundheitswesen im Aargau zu finden. Bestes Beispiel ist die CCT santé21 im Kanton Neuchâtel, das schon im Jahr 2000 durch den Willen des Grossen Rats und mit der Koordination des Regierungsrats entstanden ist. Weitere Kantone in der Westschweiz und der Kanton Bern mit einem der grössten GAV dieser Art kennen Gesamtarbeitsverträge für die Insti- tutionen des Gesundheitswesens. Weitere Massnahmen könnten darin bestehen, eine GAV-Pflicht für Institutionen, mit denen der Kanton Leistungsvereinbarungen unterhält oder die auf der Spitalliste aufgeführt sind, einzuführen.

Der Aargau befindet sich in einem interkantonalen Wettbewerb, das den Fachkräftemangel verstärkt. Kantone wie Solothurn, Bern oder Zürich sind für Angestellte in Gesundheitsberufen attraktiver als der Aargau. Eine Vereinheitlichung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Aargauer Gesundheitswesen steigern die Attraktivität der Aargauer Arbeitgebenden und setzt dem akuten Mangel an Arbeitskräften im Gesundheitsbereich etwas entgegen.

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