Postulat Silvia Dell’Aquila, SP, Aarau (Sprecherin), (…), vom 15. September 2020 betreffend Durchwegung Kasernenareal Aarau

T ext:

Der Regierungsrat wird eingeladen, mit dem Bund nach Möglichkeiten zu suchen, die Durchwegung des Kasernenareals Aarau (Nord-Süd-Verbindung) für den Langsamverkehr vor 2030 zu realisieren.

Begründung:

Letzten Herbst wurde in einer Petition vom Kanton gefordert, die Durchwegung des Kasernenareals Aarau möglichst bald zu ermöglichen, also das Haupttor an der Laurenzenvorstadt und das Südtor Apfelhausenweg/Kasernenstrasse für den Langsamverkehr zu öffnen. Die Nord-Süd-Verbindung vom Bahnhof bis zur Telli und zum Aareraum ist für die Stadt Aarau ein natürlicher und selbstverständlicher Durchgang, der zurzeit aber für die Stadtbevölkerung nicht nutzbar ist. Das Kasernen- areal wird seit 1849 von der Armee genutzt und das zentral gelegene Areal ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Ab 2030 soll die Armee das Areal weitgehend zur Verfügung stellen, so dass die- ses zivil genutzt werden kann. Die entsprechende Planung der Stadt Aarau und des Kantons Aargau läuft.

Es gibt praktische Gründe, die für eine Öffnung der Nord-Süd-Verbindungsachse durch das Kaser- nenareal sprechen: Der Weg zwischen der Telli, dem Aareraum und dem Bahnhof Aarau wird – auch aufgrund der neu entstandenen Wohngebiete – laufend intensiver genutzt. Insbesondere die Verbindung zum Bahnhof ist für Velofahrerinnen und Fussgängerinnen nicht befriedigend konzipiert. Mit der direkten Querung des Kasernenareals kann ein attraktiver Weg angeboten werden, was ein grosses Bedürfnis eines bedeutenden Teils der Bevölkerung der Kantonshauptstadt sowie der angrenzenden Gemeinden ist. Die offizielle Antwort (öffentlich auf petitio.ch einsehbar) des Kantons lieferte Kan- tonsbaumeister Urs Heimgartner. Darin bestätigt er, dass “die Erarbeitung eines urbanen Mobilitätskonzepts und der damit verbundenen Durchwegung, (…) zu den Kernzielen der Entwicklung des Ka- sernenareals” gehöre. Zum Schluss wird versprochen: “Der Aargauer Regierungsrat ist bestrebt, mit dem Bund Möglichkeiten einer schrittweisen Öffnung des Areals für die Realisation von Fuss- und Radwegverbindungen auszuloten.”. Dies obwohl gestützt auf bestehende Verträge des Kantons mit dem Bund, das Kasernenareal Aarau noch bis im Jahr 2030 ausschliesslich dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zur Verfügung steht, wie weiter ausgeführt wird. Eine Durchwegung wäre zum jetzigen Zeitpunkt schon möglich, die sicherheitstechnisch heiklen Be- reiche können abgetrennt werden. Die Regierung soll, wie schon in der Antwort an die Petitionäre bekräftigt, die Durchwegung des Kasernenareals Aarau für den Langsamverkehr noch vor 2030 ermöglichen.

Unterdessen wurde der Entwurf des Masterplans im Forum IV der Bevölkerung vorgestellt, die sich einbringen konnte. Im Mitwirkungsbericht, der Ende August publiziert wurde, ist zu lesen, dass sich das VBS für einen Verbleib auf dem Kasernenareal auch nach 2030 interessiert und weite Teile da- von nicht zivil genutzt sein sollen, so soll auch eine Durchwegung unmöglich werden. Diese Nachricht ist alarmierend. Es ist noch Zeit, dieser Entwicklung entgegenzuhalten. Auch dazu ist der Regierungsrat aufgefordert.

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