Verbesserung der Public Corporate Governance ist nötig

Die Aargauer Spitäler sind Teil des Service public. Werden Aufgaben des Staates ausgelagert, ist es äusserst wichtig, nicht nur die Aufgabenerfüllung und die Finanzen zu kontrollieren, sondern auch die Kontrolle des Staates zu stärken. Die SP Aargau verlangt vom Regierungsrat, die Eignerstrategie zu verfeinern und insbesondere mehr Ressourcen für die Aufsicht einzusetzen. 

Die fehlerhaften Abrechnungen an den kantonalen Spitälern sind beunruhigend. Die SP Aargau bedankt sich bei den Mitgliedern der GPK für deren Bericht und die klar formulierten Ergebnisse. Auch aus Sicht der SP entbindet die rechtliche Ausgestaltung der Spitäler als AG den Regierungsrat nicht davon, seiner Oberaufsichtspflicht umfassend nachzukommen. Es braucht auch bei nach privatrechtlichen Grundsätzen geführten Firmen im Besitz der öffentlichen Hand klare und eindeutige Kontrollmechanismen des Staates. Dieser kann und darf sich nicht aus dem Service Public zurückziehen.  

Sehr viele Mitarbeitende auf allen Stufen in den beiden Spitälern verhalten sich vorbildlich und korrekt. Die internen Kontrollsysteme müssen die Ausnahmefälle erkennen, die staatliche Aufsicht hat diese interne Aufsicht zu stärken und im Sinne einer Oberaufsicht zu kontrollieren. 

Für die SP Aargau ist der Bericht eine sehr gute Diskussionsgrundlage um auszuloten, wie die Regeln der Corporate Governance bei Gesellschaften in staatlichem Besitz verbessert werden können. Ob es dazu eine parlamentarische Untersuchungskommission braucht, wird der Grosse Rat entscheiden müssen. Für Gabriela Suter, Präsidentin der SP Aargau ist aber klar: «Für eine effektive Kontrolle muss der Regierungsrat auch die notwendigen Ressourcen bereitstellen und die richtigen Prioritäten setzen.» 

Claudia Rohrer, Fraktionspräsidentin der SP Aargau, sieht im vorliegenden Bericht auch eine klare Bestätigung, dass es eine Geschäftsprüfungskommission braucht: «Die jährlichen Eigentümergespräche und die Berichterstattungen der Spitäler an den Regierungsrat reichen offenbar nicht aus, um ein angemessenes Risikomanagement sicherzustellen. Die Richtlinien der Public Corporate Governance und die Eigentümerstrategien müssen überdacht werden.» 

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