Motion der Fraktionen der SP (Sprecherin Gabi Lauper Richner, Niederlenz), der GLP und der Grünen vom 17. November 2020 betreffend Bericht zu biodiversitätsschädigenden Subventio- nen im Kanton Aargau und Aufzeigen von Massnahmen

Text:

Der Regierungsrat wird beauftragt, den Grundlagenbericht der eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft der WSL “biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz”1 (Heft 96, 2020) durch die einzelnen Abteilungen und Fachstellen zu würdigen und die öko- logische und ökonomische Relevanz dieser Subventionen für unseren Kanton abzuschätzen. Insbe- sondere soll der Regierungsrat aufzeigen, bei welchen der im Bericht vorgeschlagenen Lösungsan- sätzen der Kanton einen wirksamen Beitrag zur Schadensbegrenzung leisten kann und mit welchen konkreten Massnahmen dies möglich wäre.

Begründung:

In der Beantwortung (GR 19.280) der Interpellation Dr. Lukas Pfisterer, FDP, Aarau, vom 17. Sep- tember 2019 betreffend Qualität und Flächenbedarf des Projektes ökologische Infrastruktur und be- treffend Schutzgebietsflächen zur Förderung der Biodiversität hat der Regierungsrat zum fortschrei- tenden Verlust der Biodiversität Stellung genommen.

Eine Trendwende ist dringlich und es sind zusätzliche grosse Anstrengungen nötig, um die heute noch vorhandene Biodiversität langfristig zu sichern.

Die eidgenössische Forschungsanstalt WSL, Birmensdorf, hat im Sommer 2020 in Zusammenarbeit mit dem Forum Biodiversität Schweiz, Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) eine Studie veröffentlicht, welche aufzeigt, wie jährlich CHF 40 Mia Steuergelder– verteilt über 162 ver- schiedene Subventionen – die Biodiversität beeinträchtigen. Im Fokus der Studie stand die eidgenös- sische Ebene, es sind aber auch Subventionen von Kantonen und einzelne Gemeinden aufgeführt. Diese wurden jedoch nicht systematisch untersucht.

Diese umfassenden Daten legen den Schluss nahe, dass die biodiversitätsschädigenden Subventio- nen im Kanton Aargau etwa CHF 3 Mia betragen könnten. Ein Vielfaches der biodiversitätsfördern- den Massnahmen im Kanton (Vgl. genehmigter Verpflichtungskredit Natur 2030 1. Etappe 2021– 2025 Kantonsanteil max. CHF 9.1 Mio.).

Es darf nicht sein, dass die öffentliche Hand sich einerseits mit Steuergeldern um die Erhaltung der landschaftlichen und biologischen Vielfalt in unserem Kanton bemüht und andererseits unbedacht

mit Steuergeldern die Vielfalt beeinträchtigt. Es besteht Handlungsbedarf, die mit der Studie ein- drücklich aufgezeigten Zielkonflikte zumindest deutlich zu vermindern und Fehlanreize zulasten un- serer Natur und damit auch zulasten unserer Wohn- und Lebensqualität zu verhindern.

Dem Bericht kann entnommen werden, dass das viele Bereiche betrifft, die wir – Regierung und Par- lament des Kantons Aargau (und die Gemeinden) – selber bestimmen oder mitbestimmen, z. B. Strassenverkehr und -Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft, Energieproduktion, Raumplanung, Ma- terial- und Abfallwirtschaft, Wasser- und Abwasser- Wirtschaft und Hochwasserschutz.

Diese Studie liefert zudem wertvolle Inputs. Für eine vollständige Übersicht müsste eine Identifizierung der biodiversitätsschädigenden Subventionen im Kanton Aargau erfolgen.

Wir laden den Regierungsrat deshalb ein, in einem ersten Schritt die einzelnen Kapitel, Teil C und D der WSL-Studie durch die einzelnen kantonalen Abteilungen und betroffenen Fachstellen würdigen zu lassen und zu beurteilen, inwieweit der Kanton über die Instrumente verfügt, Fehlanreize zu be- seitigen, bzw. biodiversitätsschädigende Subventionen zu verhindern. Dabei ist deren ökologische und ökonomische Relevanz für den Kanton Aargau abzuschätzen, auch betreffend CO2-Ausstoss.

Als zweites bitten wir den Regierungsrat auf dieser fachlichen Einschätzung erste Umsetzungsmassnahmen vorzuschlagen.

Längerfristig braucht es einen Systemwechsel, sodass biodiversitätsschädigende Subventionen in diesem Ausmass gar nicht mehr möglich sind. Zum Beispiel, indem bei der regelmässigen Überprü- fung sowie der Neuschaffung von Subventionen ein obligatorischer “Umwelt”- bzw. “Biodiversitäts- Check” eingeführt wird.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed