Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine ausserordentliche Erhöhung der Gewinnsteuer für gewinnstarke Unternehmen (Gewinne über Fr. 250’000) um 3 Prozent vorzuschlagen, die ab 2022 in Kraft tritt und auf fünf Jahre befristet ist. Der Ertrag dient zur Deckung der zusätzlichen Ausgaben, welche dem Kanton aufgrund der Corona-Krise entstehen.
Begründung:
Der Kanton Aargau muss zur Bewältigung der Corona-Krise aussergewöhnliche Ausgaben tätigen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, zusätzliche Ressourcen bereitzustellen. Die Massnahme, die wir vorschlagen, nämlich den kantonalen Steuersatz auf Unternehmensgewinne um 3 Prozentpunkte zu erhöhen, hat zwei Vorteile: Sie verschont diejenigen Unternehmen, die keinen steuerbaren Gewinn erzielen, und sie verlangt von denjenigen Unternehmen, die trotz Corona-Krise noch Gewinne erwirtschaften, eine zeitlich begrenzte Anstrengung. Es ist nur fair, wenn sich diejenigen Unterneh- men, die ihre Gewinne während der Krise erhalten konnten oder die daraus zusätzliche Gewinne er- zielt haben, an den gemeinsamen Anstrengungen beteiligen.