Regierung lässt Armutsbetroffene im Stich

Mit einem Postulat will die SP unentgeltliche Rechtsberatung für armutsbetroffene Menschen im Aargau ermöglichen. Dass der Regierungsrat dieses notwendige Angebot ablehnt, ist für die SP unverständlich. Er lässt damit Armutsbetroffene im Stich.

Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, dass Armut jede und jeden unerwartet treffen kann. Nach einem Stellenverlust finden längst nicht alle wieder eine neue Arbeit. Als letztes Sicherungsnetz in unserem Sozialsystem dient in diesen Fällen die Sozialhilfe. Sie soll verhindern, dass Menschen obdachlos werden und hungern müssen. Umso fataler, wenn in diesem System Fehlentscheide getroffen werden. Dann geht es für die Betroffenen direkt um die Existenz. In diesem Fall müssen sie sich rasch gegen Fehlentscheide wehren können. In der Praxis ist dies kaum möglich. Das Geld für einen Anwalt fehlt, und unentgeltlicher Rechtsbeistand ist schwer zu finden. Aus diesem Grund verlangt die SP Aargau unentgeltliche Rechtsberatung für Armutsbetroffene.

Die Begründung der Regierung für die Ablehnung ist enttäuschend und für die SP unverständlich – aus mehreren Gründen:

–    Angebot ist notwendig: Die bestehenden Beratungsangebote sind nicht mit juristischen Fachpersonen im Bereich der Sozialhilfe besetzt, die es zur Beratung in komplexen Fällen bräuchte. Die einzige Stelle, die Sozialhilfebezüger*innen berät, ist die Fachstelle für Sozialhilferecht UFS. Doch auch dort fehlen die Mittel. Die Hälfte der Anfragen müssen abgelehnt werden, im Aargau sind dies 150 Anfragen pro Jahr. Das zeigt deutlich auf, dass ein solches Beratungsangebot dringend notwendig ist.

–    Finanzierung ist möglich: Dass ein solches Angebot möglich ist, zeigte die Stadt Zürich. Sie hat kürzlich bekanntgegeben, eine Rechtsberatung für ihre Einwohner*innen zu finanzieren. Inzwischen hat die Zürcher Kantonsregierung verkündet, auf kantonaler Ebene nachzuziehen. Dies muss auch im Aargau passieren.

–    Zugang zum Gericht ist verfassungsmässiges Recht: Verfügungen von Sozialhilfebehörden sind auf Dauer ausgerichtet und für die Betroffenen von existenzieller Bedeutung – und häufig juristisch komplex. Der Zugang zur juristischen Überprüfungen durch ein Gericht muss möglich sein, eine unabhängige Rechtsberatungsstelle trägt zur Qualitätssicherung in diesem Bereich bei: Mehr beurteilte Fälle führen zu einer einheitlicheren Praxis und zu mehr Wissen, sowohl bei den Betroffenen als auch den Behörden.

Fragwürdiger Umgang mit Sozialhilfebezüger*innen in den Gemeinden

Auch die Berichterstattung der letzten Wochen wirft ein fragwürdiges Licht auf den Umgang mit Sozialhilfebezüger*innen im Aargau: Mehrere Aargauer Gemeinden nötigen Betroffene, ihre Freizügigkeitsguthaben vorzubeziehen, um damit die Sozialhilfebezüge zurückzuzahlen. Eine Möglichkeit, sich rechtlich dagegen zu wehren, haben die Geschädigten auch hier kaum.

Die SP hofft an der kommenden Sitzung auf die Unterstützung der anderen Parteien zur Aufrechterhaltung des Postulats. Es darf nicht sein, dass die ärmsten Aargauer*innen keine Möglichkeit haben, ihr verfassungsmässigen Rechte durchzusetzen.

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