Postulat Silvia Dell’Aquila, SP, Aarau (Sprecherin), Lelia Hunziker, SP, Aarau, und Andre Rotzetter, CVP, Buchs, vom 8. Dezember 2020 betreffend genügend kantonale Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren

Vorstoss mit Tabelle und Quellen

Text:

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die personelle Dotierung des kantonalen Arbeitsinspektorats zu überprüfen und ob mit den jetzigen Ressourcen eine genügende Anzahl Kontrollen im Bereich Ge- sundheitsschutz gewährleistet ist. Bei einer festgestellten Unterdotierung soll der Regierungsrat eine Anpassung des Stellenplans vornehmen.

Begründung:

Der dritthäufigste Ansteckungsort mit dem Coronavirus ist der Arbeitsplatz1. Dieses Ergebnis ver- deutlicht, wie wichtig die bestehenden Corona-Schutzmassnahmen in den Betrieben sind und wie wichtig es ist, dass die Einhaltung von den Aufsichtsbehörden kontrolliert wird. Eine eben erschienene Studie zeigt, dass im Bereich der Kontrolle des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz die kantonalen lnspektorate personell unterdotiert sind.2 Die in der Schweiz ungenügende Anzahl Kontrollen im Bereich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz lassen sich vor allem auf eine Unterdotierung bei den kantonalen Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren zurückzuführen, wie nachfolgende Zahlen bestätigen.

Die Studie zeigt, dass der Kanton Aargau bei 296’339 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über 10 Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren bei 840 Stellenprozenten, also 8.4 Vollzeitstellen, aufweist. In der Schweiz verfügen die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren zusammenge- rechnet über 155 Vollzeitstellen, in Relation zu 3’540’573 Arbeitnehmern. Diese Werte entsprechen weder den völkerrechtlichen Anforderungen der ILO-Konvention (Internationale Arbeitsorganisation) Nr. 81– welche von der Schweiz ratifiziert wurde3 und seit dem 13. Juli 1950 in Kraft ist – noch dem Arbeitsgesetz, die jeweils die Implementierung eines effektiven staatlichen Aufsichtssystems im Be- reich Arbeitsschutzrecht vorschreiben. Dies bereits unabhängig von der Covid-10-Pandiemie.

Noch gravierender sind diese Zahlen, angesichts dessen, dass auch der Bundesrat und das BAG (Bundesamt für Gesundheit), die Vollzugsbehörden des ArG (Arbeitsgesetz), zur einer verstärkten Kontrolle der Präventionsmassnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gemäss Art. 10 Covid-19-Verordnung besondere Lage auffordern.

Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass gut ausgebildete Aufsichtspersonen in einer für die Erfül- lung der gesetzlichen Aufgaben genügenden Zahl eingesetzt werden (Art. 79 Abs. 2 lit. a ArGV 1, Art. 10 ILO-Konvention Nr. 81). Die Fachgremien und der Verwaltungsrat der ILO haben die nach Art. 10 ILO-Konvention Nr. 81 notwendige Anzahl von Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren numerisch auf eine bzw. einen pro 10’000 Arbeitnehmende zur Bestimmung eines sicheren Arbeits- umfeldes konkretisiert.

Während der Covid-Pandemie haben die Kantone wie alle staatlichen Behörden auch eine Schutz- pflicht gegenüber Arbeitnehmenden, insbesondere besonders gefährdeten Arbeitnehmenden. Der Bund hat nun die Finanzierung der Covid-Kontrollen übernommen, siehe Art. 4 Abs. 2 Covid-19-Ge- setz. Art. 79 Abs. 3 ArGV 1 vermittelt dem SECO überdies die Kompetenz, den Kantonen in Form von “Richtlinien” konkrete Vorgaben betreffend die Anzahl der zu beschäftigenden Aufsichtsperso- nen pro Kanton in Abhängigkeit der Anzahl Betriebe und der zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben sowie ihrer Komplexität zu machen.

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