Interpellation Regula Dell’Anno-Doppler, SP, Baden, vom 5. Januar 2021 betreffend Covid-19-Impfstrategie und Kommunikation

Text und Begründung:

Über die Festtage gab das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) bekannt, dass am 5. Ja- nuar 2021 im Kanton Aargau mit der Covid-19-Impfkampagne gestartet wird. Ziel der Impfkampagne ist zweifellos, möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner vom Nutzen der Impfung zu überzeu- gen und mit einer niederschwelligen und effizienten Organisation zu erreichen.

Auf der Website des Kantons und in der Presse ist zu lesen, dass in den nächsten Tagen 8’000 Impf- dosen in unserem Kanton mit knapp 700’000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung ste- hen. Davon werden mehr als die Hälfte an Pilot-Institutionen der Pflege geliefert. Es hat sich bestä- tigt, dass die verbleibenden Impfdosen innert kürzester Zeit via Anmeldung über die Websites des Kantonsspitals Aarau (KSA) und des Kantonsspitals Baden (KSB) gebucht wurden und dass viele Menschen am Vormittag des 4.1.21 erfolglos und frustriert versuchten, einen Termin zu buchen.

Es gilt, mit einer vertrauensbildenden Kommunikation Sicherheit zu schaffen und der Bevölkerung Hoffnung zu geben. Der allgemeinen Verunsicherung und der Skepsis kann nur mit klarer Informa- tion und Orientierung begegnet werden. Deshalb bitte ich um die Beantwortung folgender dringlicher Fragen:

  1. Wie viele Impfdosen werden dem Kanton Aargau vom Bund in welchen Zeiträumen zugeteilt?
  2. Wo – zusätzlich zu den Kantonsspitälern – wird geimpft? Wann? Durch wen? Wer in welcher Reihenfolge?
  3. Da nicht alle Menschen im Kanton Zugang zum Internet oder Zeitungen haben:
    Wie wird die Kommunikation gewährleistet (z. B. Flyer in alle Haushalte, Plakate usw.) und wie wird insbesondere sichergestellt, dass beispielsweise folgende Personen erreicht werden:
    • Betreuende und pflegende Angehörige
    • Menschen mit Leseschwäche oder mangelnden Deutschkenntnissen
    • Obdachlose
    • Mitarbeitende von Sozialdiensten, Beiständinnen und Beistände usw. zuhanden ihrer Klientin- nen und Klienten
  4. Wie wird gewährleistet, dass sich alle Interessierten auf niederschwellige Weise anmelden können?

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Antrag auf Dringlichkeit am 5. Januar 2021 abgelehnt.

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