Motion der SP-Fraktion (Sprecherin Claudia Rohrer, Rheinfelden) vom 5. Januar 2021 betreffend Erhöhung der Familienzulagen

T ext:

Der Regierungsrat wird aufgefordert, § 1 des Einführungsgesetztes zum Bundesgesetz über die Fa- milienzulagen (FamZG) wie folgt zu ändern:

§ 1 – Höhe der Familienzulagen, Anpassung der Ansätze

Abs. 1 neu: Die Kinderzulage beträgt mindestens 275 Franken, die Ausbildungszulage mindestens 325 Franken pro Monat je anspruchsberechtigtes Kind.

Abs. 2 neu: Wird die Schwelle gemäss Art. 5 Abs. 3 FamZG zur Anpassung der Mindestansätze an die Teuerung erreicht, so legt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Vorschlag über die Anpas- sung der kantonalen Mindestansätze an die Teuerung vor.

Begründung:

Familien tragen besondere nicht zuletzt auch finanzielle Belastungen. Der Kanton Aargau richtet ak- tuell nur die Mindestzulagen aus. Eine Erhöhung kommt allen Familien zugute. Die Familien mit tiefe- ren Einkommen profitieren davon vermehrt, da sie trotz leicht höherem Einkommen weiterhin keine Steuern darauf zahlen. Die Familien mit hohen Einkommen geben einen Teil der erhaltenen Famili- enzulage über die Steuern an die Allgemeinheit zurück.

Der Kanton Basel-Stadt kennt bereits die Ansätze von CHF 275.00 bzw. CHF 325.00 pro Kind.

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