T ext:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, im Rahmen der Bekämpfung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Pandemie rückwirkend ab März 2020 für jene Betriebe, welche infolge der Pandemie erhebliche Umsatzeinbussen hatten, die Einführung der Dreidrittels-Regelung bei Ge- schäftsmieten zusammen mit dem kantonalen Mieterinnen- und Mieterverband und dem kantonalen Hauseigentümerverband zu prüfen.
Begründung:
Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sind bekannt, der Kanton Aargau hat mit verschiedenen Instrumenten reagiert, insbesondere setzt er die Härtefallmassnahmen des Bundes um. Ein Problem auch im aktuellen Lockdown sind für die Gewerbebetreibenden insbesondere die Restaurationsbetriebe die Geschäftsmieten. Wer keinen Umsatz erzielt, kann keine Miete zahlen. Für weitere Fixkosten wie Löhne und Sozialversicherungsbeiträge gibt es bereits Lösungen.
Im Kanton Basel-Stadt haben sich der Basler Mieterinnen- und Mieterverband, der Hauseigentümer- verband und der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft beider Basel auf einen Dreidrit- tels-Kompromiss geeinigt. Er sieht vor, dass der Kanton ein Drittel der Mietkosten für in Not geratene Geschäfte für die Monate April, Mai und Juni bezahlt, sofern der Vermieter seinerseits auf ein Drittel der Miete verzichtet. Damit verbleibt beim Mieter nur noch ein Drittel der Mietkosten. Das Modell ba- siert auf einer freiwilligen Einigung zwischen Mieter/Vermieter und beinhaltet eine Mietobergrenze von 20’000 Franken monatlich. Der Grosse Rat hat den vom Regierungsrat beantragte Nachtragskredit bereits genehmigt.
Der Kanton Basel-Landschaft hat das Modell übernommen.
Der Kanton Aargau hat unterschiedliche Notmassnahmen beschlossen, so auch à-fonds-perdu-Bei- träge. Nunmehr zeichnet sich ab, die Schliessung von Geschäften und Restaurationsbetrieben von März bis Juni 2020 und nun wiederum ab Dezember 2020 (aktuell unbestimmt, wahrscheinlich Februar 2021) einer der umsatzstärksten Zeiten für gewisse Branchen, stellt alle nochmals vor erhebliche Herausforderungen. Restaurationsbetriebe haben kaum die Möglichkeit, den entgangenen Um- satz und den Gewinn der Weihnachtstage im neuen Jahr zu kompensieren.
Die Postulanten halten es für richtig und wichtig, dass der Kanton klare Zeichen setzt und hilft, den wirtschaftlichen Kreislauf am Leben zu erhalten. Mit dem teilweisen Erlass von Geschäftsmieten werden klare Zeichen gesetzt.