Die SP Fraktion will mit einem Vorstoss im Grossen Rat das Stimm- und Wahlrecht für ausländische Einwohner*innen auf kommunaler Ebene ermöglichen. Der Regierungsrat soll dafür die Rechtsgrundlagen ändern.
Ein Viertel der Aargauer*innen sind von der Demokratie ausgeschlossen
Gemäss der Aargauischen Verfassung ist stimm- und wahlberechtigt, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und Schweizer Bürger*in ist. Ein Viertel der Aargauer Bevölkerung besitzt jedoch kein Schweizer Bürgerrecht und darf somit weder wählen noch abstimmen. Viele dieser Menschen leben bereits seit Jahrzehnten im Aargau und tragen zum sozialen und wirtschaftlichen Leben des Kantons und der Gemeinden bei. Und geraden in den Gemeinden werden Entscheide getroffen, an denen eigentlich alle, die dort wohnen und steuerpflichtig sind, beteiligt werden sollten. Heute wird ein beträchtlicher Teil der Einwohner*innen aber von kommunalen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss hat Konsequenzen für Interesse und Mitgestaltung in anderen gesellschaftspolitischen Bereichen und im gesellschaftlichen Leben.
Neue Rechtsgrundlage für das fakultative, kommunale Wahl- und Stimmrecht
Mit einem Vorstoss fordert die SP Fraktion den Regierungsrat auf, die Rechtsgrundlage zu schaffen, damit Gemeinden, die das kommunale Wahl- und Stimmrecht auf ausländische Einwohner*innen ausweiten möchten, die Möglichkeit dazu erhalten. SP Grossrätin Silvia Dell’Aquila sieht dies als Chance: «Gerade in Gemeinden werden oft Entscheide gefällt, die das Leben aller Einwohner*innen unmittelbar betreffen. Mit der Beteiligung an demokratischen Prozessen auf kommunaler Ebene wird zur vollwertigen Einbindung und Integration aller Einwohner*innen beigetragen. Dies ist ein wichtiger Schritt für das Zusammenleben in den Gemeinden.»
Dem Vorbild anderer Kantone folgen, Gemeindeautonomie stärken
Als Vorbild dienen zwei andere Deutschschweizer Kantone. So gibt es in Graubünden und Appenzell Ausserrhoden bereits die Möglichkeit für die Gemeinden, das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer*innen fakultativ einzuführen. Dies soll zukünftig auch im Aargau möglich sein.