Interpellation David Burgherr, SP, Lengnau (Sprecher), Lea Schmidmeister, SP, Wettingen, vom 4. Mai 2021 betreffend politische Rechte von Menschen mit einer Behinderung.

Text und Begründung: 

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) vom 13. Dezember 2006 ist in der Schweiz seit dem 15. Mai 2014 in Kraft. Die Schweiz verpflichtet sich damit zu einer inklusiven Gesellschaft, welche Menschen mit einer Behinderung sowohl bürgerliche, politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zugesteht, unter anderem das Recht auf Barrierefreiheit, selbstbestimmte Lebensführung und Zugang zu Informationen. 

Der Schattenbericht zur UNO-BRK von Inclusion Handicap vom 16. Juni 2017 stellt fest, dass die Schweiz betreffend die politische Teilhabe ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und somit internationales Recht verletzt und Menschen mit einer Behinderung diskriminiert. Der Bericht fordert auf Seite 139 konkret die «Streichung des systematischen Ausschlusses aus den politischen Rechten der Menschen in Art. 136 Abs. 1 BV sowie in Art. 4 BPR AuslCH561. Streichung von Art. 2 BPR sowie der entsprechenden Bestimmungen in den kantonalen Verfassungen und Gesetzen.» 

Im Kanton Aargau ist das Stimm- und Wahlrecht in § 59 der Kantonsverfassung geregelt: Menschen mit einer Vertretungsbeistandschaft haben das Stimm- und Wahlrecht, Menschen mit einer umfassenden Beistandschaft nicht. 

Zudem stellt der Bericht auf den Seiten 139 und 140 Forderungen auf, damit Menschen mit einer Behinderung das ihnen gewährte Stimm- und Wahlrecht tatsächlich wahrnehmen können. 

Vor diesem Hintergrund wird der Regierungsrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 

1. Anerkennt der Regierungsrat, dass der Kanton Aargau die UNO-BRK nur dann erfüllt, wenn er auch Menschen mit einer umfassenden Beistandschaft das Stimm- und Wahlrecht erteilt? 

2. Inwiefern kann die Gesetzgebung des Kantons Genf betreffend das Wahl- und Stimmrecht für Menschen mit einer Behinderung vom Kanton Aargau übernommen werden? 

3. Welche Forderungen des Schattenberichts auf den Seiten 139 und 140 erfüllt der Aargau bereits, welche nicht? 

4. Bei welchen der noch nicht erfüllten Forderungen sieht der Regierungsrat den grössten Handlungsbedarf bzw. das grösste Verbesserungspotential für Menschen mit einer Behinderung, auch für jene, die schon heute das Stimm- und Wahlrecht haben?​ 

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