Interpellation der SP-Fraktion (Sprecherin: Silvia Dell’Aquila, SP, Aarau): Für einen umfassen- den Schutz vor LGBT+-Feindlichkeit im Kanton Aargau

Text und Begründung:

Lesbische, schwule, bisexuelle und transsexuelle Menschen sind aufgrund ihrer sexuellen Orientie- rung weiterhin regelmässig physischen und psychischen Angriffen ausgesetzt. Laut einem Bericht der Organisation Pink Cross wird der LGBT+ Helpline pro Woche mehr als ein Fall eines Hassver-brechens gemeldet, wobei die grosse Mehrheit der Übergriffe erst gar nicht gemeldet werden. Viele Opfer erfahren körperliche Gewalt und die Übergriffe haben schwerwiegende physische und psychische Folgen. Die Diskriminierung und Angriffe sind dabei für die gesamte Community eine grosse Belastung, denn sie führen auch dazu, dass LGBT+-Personen im öffentlichen Raum ihr Verhalten anpassen, um nicht als schwul, lesbisch, bi- oder transsexuell «aufzufallen».

Am 9. Februar 2020 sagte die Schweiz mit 63% Ja zum Schutz von LGB-Menschen vor Hass, wobei die Stimmbevölkerung im Kanton Aargau diese Erweiterung der Strafnorm auf homophobe Aufrufe zu Hass (Art. 261bis StGB) mit über 56.35 Prozent unterstützte. Doch ein Gesetz allein reicht nicht aus, es sind konkrete Massnahmen nötig: Obwohl die Bevölkerung ein deutliches Signal gesetzt hat, fehlt es noch immer an Aufklärungs- und Präventionsmassnahmen. Der Kanton Aargau darf nicht untätig bleiben und muss gegen Diskriminierung und Angriffe gegenüber LGB-Menschen vorgehen. Leider gilt die Strafnorm nicht für Angriffe gegenüber Transmenschen, die aber im Alltag auch immer wieder Hass und Diskriminierung erleben. Auch diese Gruppe muss im möglichen Rahmen insbesondere bei Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen gleichwohl mitberücksichtigt werden.

In seiner Antwort auf das Postulat von Nationalrat Angelo Barrile (SP/ZH) «Nationaler Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche ‘hate crimes’» hält der Bundesrat fest, dass es aufgrund des föderalistischen Systems auch Sache der Kantone und Gemeinden ist, diese erweiterte Strafnorm umzusetzen und mit «adäquaten Massnahmen der Sensibilisierung, Prävention, Intervention und Überwachung» zu ergänzen.

Um ein Bild über die aktuellen Massnahmen im Kanton Aargau zu erhalten, die zur Umsetzung der erweiterten Antidiskriminierungs-Strafnorm ergriffen wurden, stellen wir folgende Fragen:

  • Welche Massnahmen hat der Kanton Aargau seit Inkrafttreten der neuen Strafnorm ergriffen?
  • Welche Sensibilisierungsmassnahmen wurden ergriffen, um LGBT+-Feindlichkeit in der Be- völkerung abzubauen und Taten präventiv zu verhindern?
  • Gibt es Präventionsmassnahmen an Schulen?
  • Welche Massnahmen wurden zur Unterstützung und zum Schutz von Opfern ergriffen (einschliesslich der Sicherstellung des Zugangs zu Beratungsstellen)?
  • Welche Massnahmen wurden ergriffen, um den Zugang zur Justiz zu erleichtern, insbesondere um erschwerende Umstände zu untersuchen und abzubauen?
  • Welche Massnahmen wurden von der Kantonspolizei ergriffen, um diese neue Strafnorm an- zuwenden?
  • Welche Schulungen wurden für Polizist:innen durchgeführt und welche Weisungen wurden verabschiedet?
  • Ist der Regierungsrat der Meinung, dass die bisher ergriffenen Massnahmen ausreichen?

Falls ja, womit belegt der Regierungsrat eine Abnahme der LGBT+-Feindlichkeit? 
Falls nein, welche Massnahmen will er ergreifen oder intensivieren?

Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen.

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