Text:
Der Kanton plant bei von der Abteilung Immobilien bewirtschafteten Liegenschaften – insbesondere bei Neubauten und Dachsanierungen – die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Wo dies aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oder auf Grund von Vorgaben (z.B. Denkmal- und Ortsbildschutz) nicht möglich ist, wird dies begründet.
Begründung:
Die Sonnenenergie leistet einen wichtigen Beitrag, um die Energieversorgung in Zukunft klimaneutral sicherzustellen und ausländische, fossile Energien durch inländische, erneuerbare Energien zu ersetzen. Um das mit der Strategie energieAARGAU bis ins Jahr 2035 festgesetzte Ziel von mindestens 1’130 Gigawattstunden erneuerbarer Stromproduktion zu erreichen, muss die Photovoltaik einen erheblichen Beitrag leisten. Der Monitoring-Bericht zu energieAARGAU hat zudem aufgezeigt, dass das gesetzte Ziel zum Ausbau der erneuerbaren Energien nicht reicht, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen und weiter verschärft werden muss. Der Ausbau der Photovoltaik muss deshalb zusätzlich beschleunigt werden.
Dies gilt auch für die von der IMAG bewirtschafteten kantonalen Liegenschaften.
Mit einem umfangreichen Immobilienportfolio hat der Kanton eine wichtige Vorbildwirkung beim Ausbau der Photovoltaik. Bei allen Neubauten und Dachsanierungen ist die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zu planen. Bei Neubauten sind auch die Fassaden in Betracht zu ziehen, ebenso die Erschliessung bestehende Flachdächer und bestehender Infrastrukturanlagen.