Interpellation Claudia Rohrer, Rheinfelden, SP (Sprecherin) zur verfassungswidrigen Regelung des Eigenmietwertes im AnpD

Text und Begründung: 

Das Verwaltungsgericht hat in seinem Entscheid vom 16. September 2020 das Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 vom 24. November 2015 (SAR 651.140, AnpD) aufgehoben. Das Verwaltungsgericht hat weiter festgestellt, dass § 218 Abs. 3 StG verfassungswidrig und auch das das vom Grossen Rat verabschiedete AnpD bzw. die entsprechende Anhebung der Eigenmietwerte im Kanton Aargau per 1. Januar 2016 nicht zu einer verfassungskonformen Situation führten. Folglich muss auch das AnpD als verfassungswidrig qualifiziert werden. 

Der Regierungsrat hat diesen Entscheid akzeptiert.  

Die aktuelle gesetzliche Regelung verletzt somit bereits seit Jahren die verfassungsrechtlichen Grundsätze, insbesondere das Gebot der rechtsgleichen Behandlung (Art. 8 Abs. 1 BV) und den daraus abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung der Leistungsfähigkeit. Die Wahrung der horizontalen Steuergerechtigkeit verlangt jedoch, dass Personen und Personengruppen der gleichen Einkommensschicht die gleiche Steuerbelastung tragen. 

Was Mieterinnen und Mieter bereits seit einiger Zeit wissen, Wohneigentum ist mit Abstand die günstigste Wohnform. Wohneigentum können sich nur noch wenige leisten, den die Hürden der Banken zur Gewährung von Hypothekarkrediten sind hoch, nur noch hohe Einkommen können neue Kredite aufnehmen. Nun werden die Eigentümerinnen und Eigentümer gar noch verfassungswidrig steuerlich bevorzugt, ihre steuerliche Belastung ist tiefer, als die steuerliche Belastung der Mieterinnen und Mieter in der Gleichen Einkommensschicht. 

In diesen Zusammenhang wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 

  • Wie hat der Regierungsrat über diesen Entscheid die Bevölkerung informiert und welche Kommissionen des Grossen Rats wurden aktiv informiert? 
  • Wie sieht der Zeitplan aus, um diese Verfassungswidrigkeit umgehend zu beheben? 
  • Wie schätzt der Regierungsrat die Steuerausfälle von Kanton und Gemeinden infolge dieser verfassungswidrigen Praxis seit 2016 bis und mit 2021? 
  • Was unternimmt der Regierungsrat, dass diese verfassungswidrige Situation, welche zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geht, baldmöglichst behoben wird, insbesondere ist ein Ausgleich vorgesehen? 

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