Motion Martin Brügger, SP, Brugg (Sprecher); (…),  vom 9.  November 2021; betreffend Unterbinden von unsinnigen Laubbläsereinsätzen 

Text:

Der Kanton soll den Laubbläsereinsatz im Wald und in Schutzgebieten auf ein absolut notwendiges Minimum reduzieren. 

Begründung:

Die Bevölkerung wundert und ärgert sich vermehrt, über den unsinnigen Einsatz von Laubbläsern. Es gibt Gemeinden, welche sogar im Wald mit forciertem Einsatz von regelrechten „Laubbläser-Teams“ im Herbst fast täglich versuchen, jedes Laubblatt von den Wegen zu blasen; – dies mit viel Lärm- und CO2-Emissionen. Das bindet beachtlich Ressourcen; anderseits wirken solche Einsätze auch direkt oder indirekt den gesetzlichen Schutzzielen entgegen.
Im Kanton Zürich ist der Laubbläsereinsatz in Naturschutzgebieten faktisch „verboten“, in dem keine Ökobeiträge ausgerichtet werden, falls Laubbläser eingesetzt werden. *) Dies ist nicht das Ziel dieses Vorstosses – aber vom Aargauer Regierungsrat wird erwartet, dass er den Laubbläsereinsatz in Dekretsgebieten möglichst unterbindet und den Einsatz in anderen Schutzgebieten und im Wald auf einfache aber wirksame Art begrenzt. Es geht dabei also nicht um ein Verbot von Einsätzen in schwer zu bewirtschaftenden/unwegsamen Gebieten oder dort, wo aus Effizienzgründen nicht auf den Einsatz von Gebläsen verzichtet werden kann. Die Bevölkerung versteht aber nicht, dass mit viel Lärm z.B. im Herbst fast täglich irgendwo Waldwege von Laub gänzlich freigeblasen werden. 

Auf dem Instagram-Profil des Departements Bau Verkehr und Umwelt (BVU) **) ist unter dem Titel „Kostbares Laub“ aktuell zu lesen: „Laub ist ein wertvoller Rohstoff“.  

Das BVU sensibilisiert Gemeinden und Private mit einem einleuchtend-guten Post auf seinem Instagram-Profil für einen nachhaltigen Umgang mit dem Laubfall im Herbst. Aber trotz dieser löblichen Einstellung/Sensibilisierung des BVU, agieren viele Gemeinden anders und setzen Laubbläser vermehrt unsinnig ein (sogar in Auenschutzgebieten und mitten in Wäldern). Diesem „Irrsinn“ ist Einhalt zu bieten und den Laubbläsereinsatz auf ein Minimum zu begrenzen.

*) www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/naturschutz/beitraege/bewirtschaftungsbeitraege_naturschutzleistungen.pdf
**) https://www.instagram.com/p/CVhwriNsxXk/

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