SP Aargau fordert: Finanzierung über Steuern und nicht über unsoziale Gebühren

Die SP Aargau ist der Meinung, dass Gebühren durchaus auch politisch festgelegt werden sollen. Wichtig ist für die SP, dass Leistungen des Service public wenn immer möglich über soziale Steuern und nicht über unsoziale Gebühren finanziert werden.

Die SP Aargau begrüsst die angestrebte Neugestaltung des Gebührenrechts. Bei wichtigen Service public Leistungen muss die Gebührenhöhe aus sozialpolitischen Gründen nicht auf die Kostendeckung ausgelegt werden. Dies gilt vor allem im Bereich Bildung und Kultur. Dazu muss im Einzelfall entschieden werden, inwiefern eine Leistung zum Service public gehört, also wie wichtig im Sinne von notwendig (und nicht nur wünschbar) sie ist und wie breit und von wem genau sie nachgefragt wird.

Zudem soll es auch die Möglichkeit geben, über Gebühren politische Steuerung auszuüben. So können beispielsweise Anreize für klimafreundliches Verhalten gesetzt werden. Weiter heisst die SP Aargau den Vorschlag gut, die Kostenvorschüsse in Beschwerdeverfahren grundsätzlich auf die Hälfte der mutmasslichen Gebühren und Auslagen zu begrenzen, wobei zusätzlich ein Maximalbetrag gelten soll.

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