Postulat Martin Brügger, SP, Brugg (Sprecher), und Jonas Fricker, Grüne, Baden vom22. März 2022 betreffend Betriebsoptimierung bei kantonalen Gebäuden, um Energiesparpo-tenziale schnell und einfach zu nutzen (Vorbildfunktion des Kantons)

Text:
Bei Liegenschaften und Räumen, welche vom Kanton genutzt, resp. über die Abteilung Liegenschaf-
ten bewirtschaftet werden, erfasst der Kanton das konkrete Betriebsoptimierungspotenzial und plant
eine möglichst schnelle Umsetzung dieser offensichtlichen Energiesparmöglichkeiten. Wo das er-
fasste Potenzial nicht ausgenutzt wird, ist dies zu begründen. Gleichzeitig erfüllt der Kanton damit
eine notwendige Vorbildfunktion.

Begründung:

Betriebsoptimierungen sind einfach und schnell umsetzbar (übermässiges Heizen oder Kühlen redu-
zieren und Verbraucher/inkl. Beleuchtung selektiv zu-/abschalten).
Dies wird beispielsweise durch die Stadt Zürich seit Jahren realisiert und das lohnt sich auch finanzi-
ell (Einsparung von Energiekosten vs. Investitionen und Lohnkosten für die Optimierenden). Ent-
scheidend ist, dass man den ersten Zyklus durch alle Immobilien macht.
Gerade in der aktuellen Krisensituation mit ausländischen (“kritischen”) Energielieferanten und der
Problematik von möglichen Versorgungsengpässen ist angezeigt, dass der Kanton alles daransetzt,
um auch durch geringe Sparmassnahmen etwas zu einer klimaschonenden Immobilienbewirtschaf-
tung beizutragen; im weitesten Sinne ist dies auch ein Beitrag für die Versorgungssicherheit.
Es geht bei diesem Vorstoss also nicht um mittel- oder langfristige Investitionen z. B. mittels Gebäu-
deprogramm, sondern um kurzfristig mögliche Umsetzungen einfacher betrieblicher Optimierungs-
massnahmen, die unmittelbar zur Senkung des Energieverbrauchs führen können. Wenn in kantona-
len Liegenschaften oder vom Kanton genutzten Liegenschaften beispielsweise die Raumtemperatur
während der Heizperiode näher bei 25, als bei 20 Grad Celsius liegen würde oder im Sommer die
Raumtemperatur stark heruntergekühlt würde, müsste dies baldmöglichst korrigiert werden. Ebenso,
wenn in kantonalen Liegenschaften (z. B. Schulen oder Verwaltungsgebäuden) das Licht über das
ganze Wochenende brennt – selbst wenn das Gebäude nicht genutzt wird. Der Bevölkerung miss-
fällt, wenn der Kanton nicht umsichtig mit der Energienutzung und dem Verbrauch umgeht.
Selbst wenn die Verbrauchseinsparung in KWh nicht übermässig sein sollte, geht es darum, dass
der Kanton eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen soll und muss. Dies entspricht diversen Aussa-
gen der Energiestrategie “energieAARGAU”. So zum Beispiel im Handlungsfeld “Gebäude” in Kapitel
3.4.4, insbesondere aber im Handlungsfeld 3.8 “Querschnittsaufgaben” in Kapitel 3.8.1 unter dem
Titel “Vorbildfunktion”. Ebenfalls im Handlungsfeld “Gebäude” ist in Kapitel 3.4.3 “Ziele/Zielpfad” un-
ter Ziel 7 festgehalten, dass der Stromverbrauch bis 2030 um 20 % gesenkt oder durch Zubau er-
neuerbarer Energie auf staatlichen Bauten ersetzt werden.

Das Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG) hält in § 11 fest, dass Kanton und Gemeinden
bei Ausstattung und Versorgung der eigenen Bauten und Anlagen für eine nachhaltige und effiziente
Verwendung der Energie zu sorgen haben, soweit die Investitionen wirtschaftlich tragbar sind. Auch
in der Richtlinie “Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften” der Abteilung Immobilien Aargau wird fest-
gehalten, dass die Zielsetzung bereits in der strategisch-politischen Ausrichtung 2013-2017 des De-
partements Finanzen und Ressourcen mit der nachhaltigen Immobilienerstellung und -bewirtschaf-
tung aufgenommen und wie folgt formuliert wurde: “Wir übernehmen Vorbildfunktion beim Erstellen
und Bewirtschaften von Immobilien. Mit geeigneten Standorten für die staatliche Leistungserbringung
und räumlichen Gesamtkonzepten verfolgen wir eine nachhaltige Strategie. Wir optimieren den öko-
logischen und ökonomischen Ressourceneinsatz in allen Phasen des Immobilienzyklus.”
Zudem wird bei den kantonseigenen Gebäuden eine hohe Steuerbarkeit der Massnahmen der Ener-
giestrategie ausgewiesen. Der Kanton soll sich also bei den Optimierungs-/Sparmassnahmen bei
kantonseigenen und kantonal genutzten Gebäuden in etwa so verhalten, wie ein Privathaushalt oder
eine Familie, wo man einen höheren Energieverbrauch und steigende Stromkosten unmittelbar spürt.
In Privathaushalten wird nicht gebrauchtes Licht sofort gelöscht oder in temporär nicht genutzten
Räumen der Heizregler hinunter geregelt.

Dies soll auch durch den Kanton so optimiert und realisiert werden.

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