Richtplanvernehmlassung GüP1 und Klima

Die SP Aargau begrüsst in ihrer Stellungnahme, dass das Thema «Klima» im Richtplan aufgenommen wird. Es scheint aber, dass das neue Kapitel H7 «Klima» völlig singulär behandelt worden ist. Denn die vorliegenden Strategien sind noch nicht in die entsprechenden Sachkapitel (insbesondere Energie und Mobilität) aufgenommen worden. Mit der Parallelität dieser beiden Vernehmlassungsverfahren fehlt die zwingend notwendige Verankerung des Klimaschutzes in den Sachbereichen. Dies muss unbedingt nachgeholt werden. 

Der 2011 letztmals gesamthaft revidierte und 2015 dem neuen Raumplanungsgesetz angepasste Richtplan des Kantons Aargau wird nun schrittweise überprüft und in drei Paketen angepasst. Im vorliegenden 1. Paket wird, neben punktuellen Anpassungen, das Kapitel «Mobilität» umfassend neu geschrieben. Ausserdem will der Regierungsrat das Thema «Klima» als zusätzliche Hauptausrichtung und Strategie im Richtplan verankern. Dazu läuft eine separate Vernehmlassung.

Die SP Aargau findet, dass auch betreffend Energie ein konsequentes Prüfen und Neudenken der raumplanerischen Herausforderungen und Ansätzen erforderlich ist. Die SP ist erstaunt, dass zwar im Kapitel E «Energie» explizit beschrieben wird, dass für den Kanton die Decarbonisierung und die Nutzung der erneuerbaren Energien eine Herausforderung sei – aber mit keinem Wort erwähnt wird, dass der Kanton aufgrund der Kantonsverfassung Art. 54 die Verantwortung für den Ausbau dieser erneuerbaren Energien trägt. Wenn der Aargau seine nachhaltige Stromproduktionsziele bis 2050 erreichen will (+ 5’000 GWh/Jahr), wird er sich ganz entschieden für den Ausbau von PV-Anlagen einsetzen müssen. Erstaunlicherweise spricht der Entwurf im Zusammenhang mit dem notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien vor allem von der Geothermie, die im Kt. Aargau noch schlecht entwickelt ist. Dabei haben Wind und vor allem PV-Anlagen ein viel grösseres Potenzial. Diese Anlagen führen aber auch zu konkurrierenden raumrelevanten Nutzungsinteressen im Siedlungsraum, in den Gewerbe- und Industriezonen, auf Infrastrukturanlagen und in der Landschaft (Freiflächen). Diese müssen aktiv koordiniert werden. Dies ist im Richtplan unbedingt aufzunehmen. Die SP Aargau fordert darum, dass der Richtplan um ein neues Kapitel E 1.6. PV Photovoltaik ergänzt wird und die aktuellen Erkenntnisse einfliessen. Zudem müssen aus Perspektive der Energieeffizienz raumspezifische Vorgaben in den anderen Sachbereichen erfolgen.

So dürfen sich die Anforderungen an die Decarbonisierung des Verkehrs nicht nur in der e-Mobilität (oder Wasserstoff-Antriebstechnik) samt Ladestationsinfrastruktur auswirken. Ebenso muss eine weitere Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr und vor allem auf den energiesparsamen Langsamverkehr (Fussgänger, Velo, e-Bike, e-Trotinette, etc.) erfolgen. Das kann im urbanen Gebiet, insbesondere in Ortszentren, nicht ohne eine Neuverteilung der Verkehrsfläche geschehen. Das heisst, die Fläche, die heute für den Automobil-Verkehr zur Verfügung steht, muss zu Gunsten des Langsamverkehrs reduziert werden. 

Im Kapitel Mobilität M1.1 wird mit Planungsgrundsatz F sachgerecht festgestellt, dass im Siedlungsgebiet Strassenräume unter Berücksichtigung der verkehrlichen Funktionen der Strassen im Sinne einer hochwertigen Siedlungsentwicklung aufgewertet werden. Gerade dieser Grundsatz ist aus Sicht der SP sehr wichtig. Die SP Aargau fordert daher, dass folgende Planungsanweisung für Verkehrsachsen im Siedlungsgebiet (insbesondere in den Zentren und den urbanen Räumen) aufgenommen wird: «Der Strassenraum an kantonalen Ortsdurchfahrten wird aufgewertet mit dem Ziel, die Siedlungen trotz Verkehrsbelastung als attraktive Orte bei optimierter Funktionalität für alle Benutzenden erlebbar zu machen. Dazu dienen Betriebs- und Gestaltungskonzepte.»

Die SP Aargau ist enttäuscht, dass trotz umfassender Neuschreibung des Kapitels «Mobilität», beim Thema Strassenausbau unkritisch die Fassung von vor 10 Jahren übernommen wurde. Die SP ist überzeugt, dass ein rein nachfrageorientierter Strassenausbau zu Gunsten des motorisierten Individualverkehrs keine tragfähige und nachhaltige Lösung ist. Auch wenn bezüglich Nationalstrassen grundsätzlich der Bund zuständig ist (Sachplan Verkehr), muss mit aller Deutlichkeit festgehalten werden, dass so weder die Ziele des Sachplans Fruchtfolgeflächen noch die Klimaziele im Bereich Verkehr erreicht werden können, ja diesen Zielen sogar widersprechen. Das gleiche gilt auch für Umfahrungsstrassen. Stattdessen sollte der Velo- und E-Bike-Verkehr massiv gefördert werden. Nicht nur in den städtischen Agglomerationen, sondern auch im ländlichen Raum. Wenn nicht grosse finanzielle Mittel dafür aufgewendet werden sollen, wird dies im Wesentlichen zu Lasten der Verkehrsfläche des MIV stattfinden müssen. Dies ist durch den Richtplan aktiv zu unterstützen. Bei den Planungsgrundsätzen fehlt zudem ein quantitatives Ziel bezüglich Anteils des Veloverkehrs am Gesamtverkehr. Im Rahmen der OASE-Planung wurde ein solches aufgenommen. Damit werden die Bedeutung und das Potential des Veloverkehrs einerseits für eine nachhaltige Mobilität und Erreichung der Klimaziele, andererseits auch für die Entlastung des Strassenverkehrs aufgezeigt und festgehalten. Die Schweiz und damit auch der Kanton Aargau liegen im Vergleich zu den Nachbarländern betreffend Velo- und E-Bike-Verkehr weit im Hintertreffen. Der Umsetzung der Velovorzugsrouten ist deshalb hohe zeitliche Priorität einzuräumen.

Mit ihrer Stellungnahme will die SP Aargau, dass im kantonalen Richtplan zukunftsweisende und nachhaltige Grundsätze und klare Planungsanweisungen insbesondere in den Themen Mobilität, Energie und Klima aufgenommen werden. Ausserdem sollte im Richtplan-Paket 2 auch das Thema «ökologische Infrastruktur» aufgegriffen werden.

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