Text und Begründung:
Im Gegensatz zu erneuerbaren Energien, muss sowohl bei der Kernenergie, als auch bei der Ener-
giegewinnung aus fossilen Energieträgern, ständig Primärenergie für deren Verwertung erworben
werden. Auch der Kanton Aargau ist heute von Primärenergie aus Russland abhängig. Seit kurzem
ist bekannt, dass 47 % des in die Schweiz importierten Gases aus Russland stammt. Der Energie-
konzern Axpo, welcher für den Betrieb der Atomkraftwerke Beznau I, II und Leibstadt zuständig ist,
bezieht deren Brennstäbe vom russischen Staatskonzern Rosatom. Die beiden Beznaukraftwerke
beziehen ihre Brennstäbe ausschliesslich von Rosatom, Leibstadt zur Hälfte.
Der Kanton Aargau ist mit 13.975 % und mit seinem Energiedienstleistungsunternehmen AEW Ener-
gie AG mit 14.026 %, also mit Total 28.001 % an der Axpo beteiligt; hinter dem Kanton Zürich und
dem Elektrizitätswerk des Kantons Zürich (EKZ) (zusammen 36.752 %) ist der Aargau der zweit-
grösste Anteilseigner.
Durch den Bezug von Primärenergie (Uran und Gas) aus Russland trägt der Kanton Aargau zur
Haupteinnahmequelle des russischen Staates bei und partizipiert damit an der finanziellen Grund-
lage des Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Deshalb stellen sich folgende Fragen, welche der Regierungsrat gebeten wird zu beantworten:
1. Welche Erkenntnisse liegen dem Regierungsrat zur Abhängigkeit der Axpo von Brennstäben
von Rosatom vor? Wie gross ist die Abhängigkeit des Kantons Aargau von russischen Gasliefe-
ranten? Wie wird die Abhängigkeit von ausländischen Primärenergiequellen vom Kanton Aargau
untersucht? Was sind die Resultate?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat die verschiedenen Abhängigkeiten von ausländischen Primär-
energiequellen? Werden die Primärenergiequellen und besonderes deren Risiken aufgrund der
politischen Lage im Herkunftsland (bspw. demokratisch vs. autokratisch) beurteilt? Wie im Spe-
ziellen bewertet der Regierungsrat die Abhängigkeit von Rosatom?
3. Werden bei der Beschaffung der Primärenergie die Einhaltung von Umweltstandards berück-
sichtigt?
4. Werden bei der Beschaffung der Primärenergie die Einhaltung von Sozialstandards berücksich-
tigt?
5. Sollte Rosatom als Retorsionsmassnahme die Lieferungen von Brennstäben einstellen, wie
lange könnten die Axpo Kernkraftwerke weiterbetrieben werden?
6. Steht der Regierungsrat im Austausch mit seinen entsandten Axpo-Verwaltungsräten, um den
Bezug von Brennstäben von Rosatom durch Axpo möglichst schnell zu beenden? Was wären
mögliche Ersatzlieferanten?
7. Plant der Regierungsrat in der Revision des Energiegesetzes oder sonst wie Massnahmen, um
die Abhängigkeit von russischer Primärenergie (Uran, Gas) zu reduzieren? Falls ja, welche wä-
ren dies? Falls nein, wieso nicht?
8. Plant der Regierungsrat den inländischen Ausbau von erneuerbaren Energieträgern stärker und
schneller zu fördern, um die Abhängigkeit von ausländischer Primärenergie zu reduzieren? Falls
ja, welche Massnahmen kommen in Frage? Falls nein, wieso nicht?
Mitunterzeichnet von 29 Ratsmitgliedern