Prämienverbilligungen 2023: Kantonales Dekret ist inakzeptabel

Die SP Aargau zeigt sich mit dem kantonalen Beitrag an die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) unzufrieden. Die vorgesehenen 150,2 Millionen Franken reichen nicht aus, um eine wirksame Prämienverbilligung bis hin in den mittleren Mittelstand sicherzustellen. Der Kanton muss deshalb sicherstellen, dass dem Mittelstand keine Almosen verteilt, sondern effektiv unterstützt und entlastet wird.  

Das gesetzgeberische Ziel der Prämienverbilligung ist es, Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu entlasten und zu unterstützen. Explizit sollen Familien mit unteren und mittleren Einkommen entlastet werden. Das Prinzip schafft einen Ausgleich, um die im Giesskannenprinzip erfolgende Prämienbelastung auszugleichen.

Sozialpolitisch fragwürdig
Die SP Aargau kritisiert am vorliegenden Dekret, dass der Regierungsrat die Chance verpasst hat, angesichts der geplanten Steuersenkungen und der aktuellen Finanzlage des Kantons für eine angemessene Entlastung zu sorgen. Die SP Aargau widerspricht der regierungsrätlichen Auffassung, dass in der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) kein Verbesserungsbedarf mehr bestehe, wie dies im Dekret behauptet, aber nicht nachgewiesen wird. Es wurde ausserdem verfehlt, klar darauf hinzuweisen, welche Haushaltstypen des unteren Mittelstandes von der IPV überhaupt profitieren würden. Es stimmt deshalb mehr als bedenklich, dass die bestehende Ungerechtigkeit und sozialen Missstände weggeschwiegen respektive toleriert werden.

Bevölkerung bezahlt Steuer-Geschenke für Top-Unternehmen
Armutsbetroffene und insbesondere die mittleren Einkommensgruppen sind im Kanton Aargau auf mehr Prämienverbilligung angewiesen. Der Kanton Aargau handelt diesbezüglich ungenügend und verweist auf die engen finanziellen Verhältnisse. Dies ausgerechnet vor der wichtigen kantonalen Abstimmung zur Steuergesetzrevision, bei der Ausfälle in Millionenhöhe vorausgesagt werden. Nora Langmoen, Co-Präsidentin der SP Aargau sagt dazu: «Bei der kantonalen Steuergesetzrevision gehen Millionen an Steuereinnahmen verloren. Gleichzeitig soll es kein Geld für eine angemessene Individuelle Prämienverbilligung geben? Da läuft was deftig schief.». Stefan Dietrich, Co-Präsident der SP Aargau ergänzt: «Während der Kanton Steuer-Geschenke an Unternehmen verteilt, ist er sich zu schade, der Mittelstand effektiv zu entlasten. Das ist ein Hohn.»

Die SP Aargau fordert deshalb dazu auf, die direkte und nötige Hilfe bei jenen zu erhöhen, die auf die Unterstützung des Kantons angewiesen sind – und nicht bei den grossen Unternehmen wie mit der Steuergesetzrevision vorgesehen.  

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