Die SP Aargau unterstützt den Systemwechsel im Schätzungsverfahren von Liegenschaften im Grundsatz und äussert Anpassungsvorschläge

Die SP Aargau begrüsst den Systemwechsel im Schätzungsverfahren von Liegenschaften. Einerseits ist dieser einhergehend mit Effizienzgewinn anderseits hat die Methodik das Potential die Immobiliensituation auf dem Markt real abzubilden und sich dieser stetig anzupassen. Aus Sicht der SP Aargau ist auch ein Satz von über 60% überprüfbar. Dies weil Eigenheimbesitzende in der Regel wirtschaftlich überdurchschnittlich leistungsfähig sind und aufgrund der steigenden Immobilienpreise bereits enorme Wertgewinne in den letzten und voraussichtlich auch kommenden Jahren verzeichnen können. Zwingend wäre für die SP Aargau dabei die Einführung einer Härtefallregel.

Laut Bundesgericht muss der durch die Kantone festgelegte Eigenmietwert mindestens 60% des Marktmietzinses betragen, der für die betreffende Wohnung oder das betreffende Haus auf dem freien Markt erzielt werden könnte. Der Kanton Aargau erfüllt dies mit dem aktuellen System nicht, Immobilienbesitzende werden tiefer besteuert als bundesgerichtlich gefordert. Aber auch das neue Verfahren geht einmal mehr mit 60% an das Minimum der gesetzlichen Notwendigkeit. Die SP Aargau würde eine Festlegung auf 65% oder 70%, wie dies beispielsweise die Kantone Zürich und Luzern veranlagen, begrüssen.

Dies weil Eigenheimbesitzende in der Regel wirtschaftlich überdurchschnittlich leistungsfähig sind und aufgrund der steigenden Immobilienpreise bereits enorme Wertgewinne in den letzten und voraussichtlich auch kommenden Jahren verzeichnen können. Carol Demarmels, Grossrätin der SP, erläutert: «Zwingend wäre für uns dabei die Einführung einer Härtefallregel. Ausnahmefälle, die tatsächlich von ihrer Steuerlast erdrückt werden, sollen damit entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit tiefer besteuert werden.»

Auch bei der Berechnung des Steuerwertes wird die komplette Unschärfe zugunsten der Hausbesitzenden interpretiert und damit die Steuerwerte im Durchschnitt unter den eigentlichen Wert gedrückt. Damit gehen weitere potenzielle Steuereinnahmen verloren und der rechtliche Handlungsspielraum maximal zu Gunsten von Immobilienbesitzenden ausgelegt.

Liegenschaftsbesitzende werden aufgrund des Systemwechsels im Durchschnitt zwar höher besteuert als bislang – dies aber vor allem aufgrund der effektiven Wertsteigerungen ihrer Liegenschaften in Zeiten steigender Marktpreise. Insgesamt profitieren sie damit von den aktuellen Entwicklungen.

Nora Langmoen, Co-Präsidentin der SP Aargau, weist darauf hin: «Angesichts der sich rasant verändernden Immobilienpreise insbesondere in den Städten, plädieren wir für ein kürzeres Anpassungsintervall als die vorgeschlagenen fünf Jahre.» Aufgrund der neuen Praxis wäre dies mit vertretbarem Aufwand umsetzbar und bietet Eigenheimbesitzenden auch eine gewisse Absicherung, sollten die Entwicklungen der Liegenschaftswerte rückläufig sein.

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