Text und Begründung:
In der NZZ vom 18.6.2022 erschien der Artikel “Exorzisten im Lehrerzimmer?”. An der Schule
Safenwil treffen sich Lehrpersonen vor dem Unterricht regelmässig zum Gebet. Der Schulleiter, Ge-
meindeammann und Kreisschulvorstand sehen keinen Anlass, das Beten zu verbieten. Das Beten
spaltet seither die Lehrerschaft. Experten und Expertinnen sehen das Lehrer/innengebet kritisch und
schätzen es als heikel ein. “Für Felix Hafner, Professor für öffentliches Recht an der Universität Ba-
sel, ist ein Lehrergebet in der Schule heikel, aber nicht eindeutig abzulehnen, vielmehr eine Frage
der Güterabwägung. Die Antwort darauf, ob Schulräumlichkeiten für ausserschulische Aktivitäten wie
ein Lehrergebet genutzt werden dürften, hänge von verschiedensten Faktoren ab, ob etwa das öf-
fentliche Interesse an der religiösen Neutralität der Schule und am Schulfrieden, die Reputation der
Schule oder die Loyalität der Lehrer zu ihrem Arbeitgeber tangiert seien. Es gebe Wege, den Konflikt
zu bewältigen. Schulleitung und Gemeinderat könnten diesbezüglich Auflagen machen oder die Initi-
anten auffordern, das Gebet ausserhalb der Schule in Privaträumen anzubieten.” (Artikel NZZ)
Den Interpellanten und Interpellantinnen liegen zudem verschiedene ähnliche Berichte und Schilde-
rungen von Lehrpersonen und Eltern vor. Es gibt demnach weitere Schulen, an denen ein Morgen-
gebet praktiziert wird. Zudem gibt es Berichte, dass den Kindern Flyer von christlichen Gruppierun-
gen (z. B. Freizeitangebote, Lager) verteilt werden. Von Schulen, bei denen die Schulleitung eine
freikirchliche, evangelikale, christliche Neigung hat, gibt es Gerüchte, dass nur noch Lehrpersonen
mit gleicher oder ähnlicher Gesinnung eingestellt werden.
Es scheint sich in Safenwil demnach nicht um einen Einzelfall zu handeln. Es stellen sich folgende
Fragen:
1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Trennung Kirche und Staat?
2. Hat der Regierungsrat Kenntnis von religiösen Aktivitäten von Lehrpersonen an Aargauer Schulen
und wie schätzt er diese ein?
3. Wie schätzt der Regierungsrat die Präsenz und Aktivitäten von religiösen Gruppierungen an den
Aargauer Schulen ein?
4. Gibt es eine Regelung bezüglich religiöser Aktivitäten von Lehrpersonen an Schulen im Kanton
Aargau?
5. Liegen dem Regierungsrat Anfragen, Einsprachen, Interventionen von Lehrpersonen oder Eltern
bezüglich religiöser Aktivitäten von Lehrpersonen an Schulen vor?
6. Wenn ja wieviel und welche Fragen stellen sich?
7. Sieht der Regierungsrat einen Handlungsbedarf, um religiöse Aktivitäten von Lehrpersonen an
Schulen zu regeln?