Motion der SP-Fraktion vom 21. Juni 2022 (Sprecherin Lea Schmidmeister, Wettingen) betreffend Ausweitung der Stipendienberechtigung für F Ausländer:innen

Text:

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Anspruchsgruppe der Stipendienberechtigten auf F Ausländer:innen auszuweiten.

Begründung:

Personen die ihre Ausbildung nicht alleine finanzieren können, werden vom Kanton Aargau mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt.

Mit der Stipendierung von ausbildungswilligen Personen, wird ihre Teilhabe am sozialen Leben unterstützt, ihre Integration gefördert und der Einstieg in den Arbeitsmarkt nach absolvierter Ausbildung erleichtert, was wiederum die Sozialhilfe entlastet.

Im Gegensatz zu Personen mit Status F oder B Flüchtling und S Schutzsuchenden sind F Ausländer:innen im Kanton Aargau nicht stipendienberechtigt.

Die Gesuchsberechtigung ist in § 4 Abs. 1 des Aargauischen Stipendiengesetzes geregelt. Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Status F und B), wie auch Personen mit S Schutzstatus sind stipendien- berechtigt, vorläufig aufgenommene Ausländer/-innen, mit Status F, sind es nicht.

Bei den Ausländern und Ausländerinnen mit Status B (ausserhalb EU/EFTA) sieht das Stipendienge- setz in § 4 Abs. 2 die Möglichkeit vor, dass der Regierungsrat bestimmte Ausbildungen auf Sek II Stufe als stipendienberechtigt anerkennen kann, was er in Bezug auf die Brückenangebote der KSB (Kantonale Schule für Berufsbildung) umgesetzt hat (§ 2 StipV).

Schutzsuchende (Status S) haben trotz rückkehrorientiertem Status Zugang zu Stipendien. Vorläufig Aufgenommene, die gemäss Statistik die überwiegende Mehrheit in der Schweiz bleiben, nicht.

Investitionen in die Ausbildung, die das Potenzial aller Arbeitskräfte mobilisiert, wirken dem Fachkräftemangel effektiv entgegen. Stipendien sind eine praktische und pragmatische Antwort auf den Fach- kräftemangel.

Zudem hat die Ausweitung der Stipendienberechtigung direkte und positive Auswirkungen auf Sozialhilfekosten. So könnten anfallende Ausbildungskosten, die heute über die Gemeinden, respektive über die Sozialhilfe verrechnet werden, für betroffene Jugendliche mit Status F Ausländer:in subsidiär verrechnet werden.

Mit einer Ausweitung der Anspruchsgruppe, sprich wenn mehr Personen eine Ausbildung absolvieren, wird die Sozialhilfe künftig entlastet. Personen mit soliden Ausbildungen werden nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert.

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