Motion Lea Schmidmeister, SP, Wettingen (Sprecherin), Therese Dietiker, EVP, Aarau, Ignatius Ounde, GLP, Gränichen, Gertrud Häseli, Grüne, Wittnau, und Andre Rotzetter, Mitte, Buchs, vom 21. Juni 2022 betreffend Erhöhung der Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen im Rahmen der Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen

Text:

In der Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV-AG) werden unter § 16 Hilfe zu Hause durch Privatpersonen und Drittpersonen die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen mit höchstens Fr. 25.– brutto pro Stunde und Fr. 4800.– brutto pro Jahr plafoniert.

Der Regierungsrat wird aufgefordert, den festgelegten Betrag auf Fr. 45.– anzuheben, wobei das Kostendach von Fr. 4800.– beibehalten werden soll.

Begründung:

Erhält eine Person im Kanton Aargau Hilfe im Haushalt gestützt auf § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, so sind die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen bei Fr. 25.– brutto pro Stunde und Fr. 4’800.– brutto pro Jahr plafo- niert.

In der Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergän- zungsleistungen (ELKV-AG) ist folgendes festgelegt:

§ 16 Hilfe zu Hause durch Privatpersonen und Drittpersonen

1 Die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen werden mit höchstens Fr. 25.– brutto pro Stunde und Fr. 4’800.– brutto pro Jahr vergütet, wenn die Hilfe notwendig ist und von einer Person erbracht wird, die

  1. a) nicht im gleichen Haushalt lebt oder
  2. b) nicht durch eine gemäss § 38 Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesund-heitswesen (VBOB) bewilligte Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause eingesetzt wird.

veranlassen.

Der festgelegte Betrag von Fr. 25.– wurde in den letzten Jahren in verschiedenen Kantonen auf Fr. 45.– angehoben, da die Vergütung nicht mehr zeitgemäss ist. Das Kostendach von Fr. 4’800.– soll beibehalten werden, somit entstehen kaum Mehrkosten.

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