Motion Gabi Lauper Richner vom 28. Juni 2022 betreffend Förderprogramm zur Erstellung der Basis-Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement in gemeinsam erschlossenen Parkierungsanlagen von bestehenden Mehrparteiengebäude

Text:

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Fördermassnahmen im Gebäudebereich durch ein För-
derprogramm zur Erstellung der Basis-Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement in gemeinsam er-
schlossenen Parkierungsanlagen von bestehenden Mehrparteiengebäude mit mindestens 4
Wohneinheiten zu ergänzen. Die Förderung soll zeitlich begrenzt werden. Die zeitliche Begren-
zung ist zur Beschleunigung der Erstellung von Ladeinfrastrukturen offensiv zu kommunizieren.
Die Höhe der erforderlichen Förderung sowie deren genaue Ausgestaltung soll sich auf die Er-
fahrungen in bereits laufenden Förderprogrammen anderer Kantone und Gemeinden abstützen.

Begründung:

Im Mobilitätsbereich ermöglichen Elektromobile, welche mit erneuerbarem Strom angetrieben
werden, fast vollständig aus dem Verbrauch von fossilen Treibstoffen (Benzin, Diesel) auszustei-
gen und treibstoffbedingte THG-Emissionen zu vermeiden. Die Automobilindustrie ist zurzeit mit
Hochdruck an der Umstellung ihrer Produktepalette und ihrer Produktionslinien (VW ab 2025; EU
ab 2035). Das Angebot von Elektro-PW ist beträchtlich und nimmt stetig zu. Es werden zuse-
hends preisgünstigere Modelle angeboten.

Der flächendeckende Durchbruch der Elektromobilität wird zurzeit jedoch bei Mehrparteienge-
bäuden mit gemeinsam erschlossenen Parkierungsanlagen dadurch behindert, dass die für die
Elektromobilität benötigte Ladeinfrastruktur für das Laden zu Hause fehlt. Wenn der Anteil der
Parkplätze (PP) mit Elektrofahrzeugen zunimmt, muss eine Ladeinfrastruktur mit Lastmanage-
ment erstellt werden, u.a. um die Leistung der Stromzuleitung zu begrenzen und die bedarfsori-
entierte Steuerung der Lade- und der Entladeprozesse zu ermöglichen. Mieter und Mieterinnen
in Mehrfamilienhäusern sind auf entsprechende Investitionsentscheidungen der Verwaltung bzw.
der Eigentümerschaft angewiesen. Bei Eigentumswohnungen in Mehrparteiengebäuden mit ge-
meinsam erschlossener Parkierungsanlage müssen sich die Eigentümergemeinschaften auf eine
gemeinschaftlich zu erstellende Ladeinfrastruktur einigen können. Diese Entscheidungsprozesse
können von Mieterinnen und Mietern nicht direkt beeinflusst werden. Bei Eigentümergemein-
schaften können sie konfliktbeladen sein. Dadurch wird die schnelle Bereitstellung von Ladeinf-
rastrukturen als Voraussetzung für den Einsatz von Elektromobilen verzögert und behindert.

Am 23. März 2021 hat der Grosse Rat die Motion 20.240 von Gian von Planta, GLP, Baden, wel-
che die Schaffung gesetzlicher Grundlagen forderte, um die infrastrukturelle Vorbereitung von
Elektroladestationen bei Neubauten und Garagensanierungen zu forcieren, leider abgelehnt. Wie
der Regierungsrat in der Beantwortung der IP 20.304 von Werner Müller, die Mitte, Wittnau bei
Frage 1 und 6, schreibt, sieht es aktuell danach aus, dass das Angebot bei der Ladesituation die
Nachfrage abzudecken vermag. Jedoch ist ungewiss, ob das in Zukunft mit der weiteren Zu-
nahme an E-Fahrzeugen auch so bleibt. Um das künftige Angebot sicherzustellen, erscheinen
dem Regierungsrat Anreize das geeignetere Instrument als gesetzliche Vorschriften.

Eine Nachrüstung von Altbauten gilt als wertvermehrende Investition. Mit einem kantonalen För-
derprogramm werden, wie vom Regierungsrat in der IP 20.304 vorgeschlagen, Anreize geschaf-
fen, damit die Eigentümerschaft von bestehenden Mehrparteiengebäuden mit gemeinsam er-
schlossener Parkierungsanlage in die Ladeinfrastrukturen für E-Mobilität investieren und ihre
Gebäude nachrüsten. Eine zentrale Voraussetzung für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen
durch die Bewohnerinnen und Bewohner.

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