Stellungnahme der SP Aargau zur Strategie der Aargauer Regierung, die kommende Strommangellage zu managen (PK vom 18.8.2022)

Der Kanton macht vieles richtig – aber das Wichtigste vergisst er: jetzt selber schnell neue erneuerbare Stromquellen installieren. Der Kanton setzt auch auf «sparen» – aber sein Sparprogramm bleibt weit hinter dem zurück, was das BFE schon vor einem Jahr ermittelt hat. Der Kanton Aargau ignoriert in dieser Krisenzeit weiterhin seinen Verfassungsauftrag: für eine angemessene Energieversorgung zu sorgen. Volkswirtschaftlich ist es viel sinnvoller, jetzt schnell PV-Anlagen aufzubauen.

  1. Der Kanton macht vieles richtig – aber das Wichtigste vergisst er: jetzt selber schnell neue erneuerbare Stromquellen installieren – dabei ist das für den Kanton sofort und gut machbar – z.B. an den Autobahnen, die der Bund jetzt gratis zur Verfügung stellt. Im Aargau können dort gut 300 MW installiert werden – soviel wie der Bund für die ganze Schweiz via teure ölbetriebene Notstromaggregate schnell aber nur vorübergehend installieren will.
  2. Der Kanton setzt auch auf «sparen» – aber sein Sparprogramm bleibt weit hinter dem zurück, was das BFE schon vor einem Jahr ermittelt hat: schweizweit sind gut 2 TWh/ Jahr schnell und einfach einsparbar – für den Kanton Aargau sind das ca. 150 GWh/Jahr. Dafür muss der Kanton als Besitzer von vielen Gebäuden, Firmen (bsp. AEW) und geeigneten Infrastruktur-Anlagen und Flächen einerseits selber Massnahmen ergreifen und andererseits für die Privaten und Firmen ein wirkungsvolles Impulsprogramm aufsetzen. Das ist in dieser der Notlage sicher angemessen.
  3. Der Kanton Aargau ignoriert in dieser Krisenzeit weiterhin seinen Verfassungsauftrag: für eine angemessene Energieversorgung zu sorgen. Dazu räumt ihm die kantonale Verfassung (Art. 54) das Recht ein, Energie-Produktionsunternehmen zu betreiben oder sich an solchen zu beteiligen. Wir meinen, es ist jetzt höchste Zeit, dass der Kanton sofort aktiv wird und diesen Verfassungsauftrag umsetzt. Dazu hat er die Mittel und die Rechtsgrundlagen.
  4. Volkswirtschaftlich ist es viel sinnvoller, jetzt schnell PV-Anlagen aufzubauen.
    Der Kanton erwartet vom Bund, dass dieser die teure Notstrom-Versorgungs-Kapazität – z.B: in Birr – schnell aufbaut. Dabei sind grundsätzlich die Kantone (und Gemeinden) für die Stromproduktion zuständig – und nicht der Bund. Es ist doch volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, jetzt mit viel Geld nur grosse ölbetriebene Notstromaggregate aufzubauen, die später wieder abgebaut werden müssen. Viel wichtiger ist es doch, jetzt sofort PV-Anlagen aufzubauen, die auch in Zukunft weiterhin sauberen Strom liefern. Das entspricht sowohl der Verfassung wie auch den Zielen des Klimaschutzes. Und es ist technisch möglich und wirtschaftlich sehr gut tragbar.

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