Postulat, Simona Brizzi vom 30. August 2022 betreffend Begleitung des Berufseinstiegs für Lehrpersonen des Kantons Aargau

Text:

Der Regierungsrat wird eingeladen, den begleiteten Berufseinstieg für Lehrerinnen und Lehrer
dadurch zu ergänzen, dass eine qualifizierte und erfahrene Lehrperson in der Rolle einer Fachbeglei-
tung den Berufseinsteigenden in den ersten zwei Jahren als Ansprechperson zur Verfügung steht.
Die Begleitung ist für die Berufseinsteigenden freiwillig. Die Arbeit der Fachbegleitung wird entschä-
digt. Die Länge der Unterstützung und die Finanzierung sollen in Varianten aufgezeigt werden.

Begründung:
Junge Lehrpersonen und Berufseinsteigende müssen im Gegensatz zu vielen anderen Berufen vom
allerersten Tag ihres Berufseinstiegs die volle Verantwortung für die Umsetzung des Berufsauftrags
übernehmen. In Bezug auf Aufgaben und Belastungen besteht kein Unterschied zwischen einer
Lehrperson am Anfang ihrer Berufslaufbahn und einer Lehrperson mit zehn Jahren Erfahrung. Auch
in der Erwartungshaltung des Umfelds muss eine junge Lehrperson sofort bewältigen, was eine er-
fahrene Lehrperson auch leistet.

Studien zeigen, dass gerade die ersten zwei Jahre des Unterrichtens sich als eine äusserst ein-
schneidende Zeit erweist. Was gelingt oder misslingt, wirkt prägend und führt dazu, dass einige Lehr-
personen nach kurzer Berufszeit wieder aus dem Beruf aussteigen. Umso wichtiger ist es, die Be-
rufseinsteigenden zu stärken und zu begleiten.

Da sich die ersten Berufserfahrungen prägend auf die Berufsidentität und auf Handlungsroutinen
auswirken, ist ein auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Begleit- und Unterstützungsange-
bot in dieser Phase für die weitere Professionalisierung entscheidend.

Um den vielen gestiegenen Ansprüchen gerecht werden zu können, bringt eine unkomplizierte, ver-
lässliche und wirksame Unterstützung einen Mehrwert. Diverse Studien belegen, dass eine Beglei-
tung aus dem direkten Umfeld im Schulhaus als äusserst unterstützend erlebt wird. Die Berufsein-
steigenden schätzen eine Fachbegleitung als Vertrauensperson, die ohne beurteilende Funktion
konstruktive Unterstützung und gezielte Hilfestellung bietet. Mit folgender Aussage wird diese An-
sicht verdeutlicht (vgl. Evaluationsbericht Kt. ZH): „Ich habe besonders positiv erlebt, das Gefühl [zu
haben] nicht alleine zu sein, bei Fragen / Unklarheiten [zu] wissen, wo ich Unterstützung holen kann
und gute Ratschläge und Ideen von einer kompetenten Fachperson zu bekommen und sich ganz be-
wusst Ziele zu setzen und mit der Fachbegleitung zu verfolgen“. Sehr positiv fällt die Zufriedenheit
über die Zusammenarbeit mit den Fachbegleitungen aus.

Für einen erfolgreichen Einstieg braucht es eine niederschwellige und unkomplizierte Begleitung. Die
Fachbegleitung ist eine niederschwellige Unterstützung in der Schule vor Ort. Die qualifizierte und
erfahrene Lehrperson begleitet den Berufseinsteiger resp. die Berufseinsteigerin in fachlichen Belan-
gen sowie auch in der Aufarbeitung und Reflektion von belastenden oder nicht alltäglichen Situatio-
nen. Aus Evaluationen aus anderen Kantonen kann entnommen werden, dass gerade der Umgang
mit schwierigen Kindern und Jugendlichen die Klassenführung und die Elternarbeit von Berufsein-
steigenden als sehr herausfordernd erlebt werden und hohe Handlungskompetenzen erfordern. Ak-
tuell wird in Schweizer Studien auch die hohe zeitliche Belastung der Berufseinsteigenden themati-
siert.

Auch die PH FHNW bietet Berufseinführungskurse “First Steps – Berufseinstieg” für Berufseinstei-
gende an, sowie ein Angebot für Schulleitungen “Berufseinsteigende am Schulort begleiten” und wei-
tere Beratungsangebote.

Wie erläutert, haben viele Kantone festgestellt, dass sich die Investition in ein Angebot vor Ort kurz-
und langfristig lohnt und einen Mehrwert für alle erzeugt.

Im Kanton Zürich ist der Berufseinstieg für Lehrpersonen durch eine kantonale Verordnung geregelt
und obligatorisch. Auch im Kanton Luzern und Solothurn werden die Berufseinsteigenden über zwei
Jahre von einer Fachbegleitung unterstützt. Im Kanton St. Gallen dauert die Berufseinführung ein
Jahr und ist für alle Berufseinsteigenden obligatorisch. Auch im Kanton Graubünden und Kanton Ba-
sel-Stadt werden die Berufseinsteigenden oder wiedereinsteigenden Lehrpersonen unterstützt. Die
Kosten tragen jeweils die Kantone.

Gerade in der aktuellen schwierigen und anspruchsvollen Zeit des Lehrpersonen- und Fachkräfte-
mangels ist eine Fachbegleitung am Arbeitsort zentral und dient der schulinternen Unterstützung.
Eine qualifizierte und erfahrene Lehrperson steht der/dem Berufseinsteigenden als wichtige An-
sprech- und Vertrauensperson zur Verfügung. Sie initiiert einen kontinuierlichen Austausch, damit
das professionelle Handeln gestärkt wird und bietet bei der Bewältigung der alltäglichen Anforderun-
gen bei Bedarf Unterstützung und Hilfe.

Die Schulleitung kann auf Wunsch der berufseinsteigenden Lehrperson eine entschädigte Begleitung
einsetzen. Diese Zusatzaufgabe als Fachbegleitung wird zusätzlich durch den Kanton – so wie es
die anderen Kantone auch handhaben – entschädigt (z. B. mit einer Funktionszulage). Es sind ver-
schiedene Formen und Intensitäten der Begleitung und Finanzierung denkbar und zu prüfen.
Die Begleitung des Berufseinstiegs für Lehrpersonen, welche die meisten Nachbarkantone schon
länger kennen, trägt dazu bei, die Stellen im Kanton Aargau attraktiver zu machen, die Berufseinstei-
genden zu stärken und den Verbleib der jungen Lehrpersonen im Beruf zu gewährleisten. Die Um-
setzung des Postulats kann damit einen wichtigen Beitrag zur Verminderung des Lehrpersonenman-
gels leisten.

Mitunterzeichnet von 36 Ratsmitgliedern

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