Der Aargauer Regierungsrat startete am 20. Mai 2022 eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Energiegesetz, mit der «ein weiterer Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft – mit dem Ziel der Dekarbonisierung, des Erhalts der Versorgungssicherheit und des Ausbaus erneuerbarer Energien» stattfinden soll. Die SP Aargau weist diese Teilrevision des Energiegesetzes zurück. Dieser Vorschlag ist spätestens auch auf Grund der dramatischen Entwicklungen seit Beginn des Ukrainekrieges völlig aus der Zeit gefallen.
Die vorgeschlagene Teilrevision enthält keine einzige Massnahme, die den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien zum Ziel hat, mit dem die Dekarbonisierung ernsthaft vorangetrieben wird oder mit denen die Versorgungssicherheit auch nur spürbar verbessert wird. Doch genau das wäre die Aufgaben des Regierungsrates – und zwar schon seit langem. Dass die Schweiz dringend die erneuerbaren Energien ausbauen muss, ist seit der Volksabstimmung 2017 über die Energiestrategie bekannt.
Seit Mai 2021 wissen wir, dass ohne schnelle und massive Investitionen in die erneuerbaren Energien die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Seit dem Scheitern des Rahmenabkommens ist die Versorgungssicherheit mit hoher Priorität auf der politischen Agenda. Nur der Aargauer Regierungsrat legt auch heute keinen Plan vor, wie das Energiegesetz dementsprechend revidiert werden muss. Nachdem das CO2-Gesetz, das vor allem die Dekarbonisierung zum Ziel hatte, auf Bundesebene abgelehnt wurde, haben andere Kantone ihre Energiegesetze massiv verschärft – der Kanton Aargau sollte folgen.
Die SP Aargau fordert den Regierungsrat auf, seine Mini-Mini-Reform zurückzuziehen und sich mit aller Energie und Überzeugungskraft für ein der aktuellen Situation angemessenes und zukunftsfähiges Energiegesetz einzusetzen, das die folgenden Ziele ansteuert:
Der Kanton Aargau muss sich schnell und entschieden am Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligen. Dies muss vor allem im Bereich Photovoltaik und Wind geschehen, sowohl auf dem Boden des Kantons Aargaus wie auch im Alpenraum.
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit muss der Regierungsrat schnell einen Plan vorlegen, wie er die Strom-Nutzungs-Effizienz steigern will und wie er den privaten Zubau der PV-Anlagen auf den Gebäuden und Infrastrukturanlagen massiv beschleunigen wird. Parallel dazu sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Nachdem die Folgen des Klimawandels immer offensichtlicher werden, kann auch der Kanton Aargau mit der Dekarbonisierung nicht stehen bleiben. Der Regierungsrat muss diesen Technologie-Transferprozess mit Emissionsgrenzwerten, Finanzierungshilfen (Klima-Hypotheken für Hauseigentümer:innen) und Bewilligungspflicht für alle fossilen Heizsysteme sowie deren Verbot spätestens ab 2035 und intensiver Beratung vorantreiben.
Die SP Aargau ist überzeugt, dass eine neue, wirklich zukunftsweisende Revision des Energiegesetzes so schnell wie möglich in Angriff genommen werden muss. Wegen dieser grundsätzlichen Kritik weist die SP Aargau die aktuelle Teilrevision zum Energiegesetz grundsätzlich zurück.