Neues Polizeigesetz unverhältnismässig

Die Anhörung zum Polizeigesetz (PolG) lässt tief blicken. Die vorgeschlagene Änderung gefährdet die Freiheitsrechte der Bevölkerung. Sie öffnet demnach Tür und Tor für eine völlig unverhältnismässige Überwachung der Bevölkerung. Sollte dieses Gesetz umgesetzt werden, entsteht eine Datenkrake, die weiterer Anpassungen in der Gesetzgebung bedarf. Die SP steht dieser Gesetzesänderung kritisch ablehnend gegenüber.

Der Datenfluss zwischen den Behörden sollte gewährleistet werden. So stellt sich die SP auch nicht grundsätzlich gegen einen Austausch zwischen der KESB, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Kantonspolizei. Es dürfen aber nur Informationen austauscht werden, die für eine optimale Beurteilung notwendig sind. Das Migrationsamt braucht beispielsweise ausschliesslich Informationen, dass eine Straftat vorliegt, aber keine weiteren Details zur Straftat selbst. «Insbesondere bei einer Sexualstraftat würde ein solcher Austausch der Details einen völlig unverhältnismässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Opfers darstellen.» sagt Lelia Hunziker, Grossrätin SP Aargau.

«Auch die geplante uneingeschränkte Datensammlung von Verkehrsteilnehmenden ist stossend. Dies führt dazu, dass eine totale Überwachung stattfindet.», erläutert sie weiter. Dass zusätzlich vermehrt auf mobile Verkehrsüberwachungen gesetzt werden sollte, erachtet die SP als störend. Der Kanton Aargau hat eine sehr tiefe Dichte von Polizeibeamtinnen und -beamten. Für die SP ist klar, dass die Personalsituation im Polizeiwesen unhaltbar ist und diese Ressourcen umgehend erhöht werden müssen.

Mit der Umsetzung der Motion zur Verhinderung von automatischen Verkehrsüberwachungsanlagen auf Kantonsstrassen soll das Gesetz ausgehebelt werden. Die Motion wollte ursprünglich ein faktisches Verbot von Verkehrskontrollen an gewissen Orten. Der Regierungsrat schlägt nun vor, dem Regierungsrat den Entscheid zu überlassen und hebelt so das Gesetz aus. Die SP wehrt sich entschieden dagegen. Zudem ist es äusserst stossend, dass in einem einzigen Fall die Regierung entscheiden soll. Solange das duale System besteht, sollen diese Entscheide in den Regionen gefällt werden, insbesondere auch deshalb, weil die lokale Bevölkerung am stärksten unter den Verkehrsauswirkungen leidet. Nebst dem Sicherheitsaspekt muss auch die Lärm- und Luftreinhaltung im Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Die im Zeichen der Anhörung vorgeschlagene Änderung braucht es deshalb dringende Präzisierungen, damit die Freiheitsrechte der Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton nicht beschnitten werden. Wenn nicht, wird die Überwachung im Kanton Aargau mit diesem Vorgehen stark ausgebaut. Dagegen wird sich die SP Aargau kritisch aussprechen.

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