SP fordert eine aktive kantonale Wohnbaupolitik und die Schaffung eines Wohnbaufonds

Mieten steigen, im Kanton Aargau fehlt es an bezahlbaren Wohnungen, der Wohnungsmarkt ist angespannt, eine Wohnungsnot droht. Die Leerwohnungsziffer sinkt. Der Regierungsrat wird mit dem Postulat der SP Fraktion aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um einen Fonds zur Stärkung von Mietwohnbauprojekten mit Kostenmiete zu errichten. 

Der Anteil an aller gemeinnützigen Wohnungen liegt schweizweit lediglich bei 8,1 Prozent. Im Kanton Aargau ist der Anteil an Genossenschaften marginal. Die Negativzinsen der vergangenen Jahre erhöhten die Attraktivität für Liegenschaften als Wertanlagen. Steigende Mieten belasten Haushalte mit mittleren und tiefen Einkommen, Wohnraum ist knapp. Die Attraktivität des Aargaus als Wohnkanton, insbesondere für Familien mit mittleren und tiefen Einkommen ist mittelfristig gefährdet. 

Die Aargauer Regierung strebt gemäss Leitbild einen attraktiven Wohn- und Wirtschaftskanton an. «Die Attraktivität des Aargaus als Wohnkanton ist gefährdet. Insbesondere Haushalte mit mittleren und tiefen Einkommen, darunter auch viele junge Familie, können sich keinen bezahlbaren Wohnraum leisten.», sagt Stefan Dietrich, Co-Präsident und Grossrat der SP Aargau. Das verschärft Probleme wie die Abwanderung der Bevölkerung aus den verteuerten kantonalen Gemeinden in die «kantonale Peripherie» und den Arbeitskräftemangel.

Die Politik steht in der Verantwortung attraktiven und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu fördern. Die Fortsetzung der bisherigen «laissez faire»-Politik verstärkt die soziale Segregation nach Einkommens-, Alters- und Berufsgruppen, schafft und verschärft soziale Konflikte. Es belastet Gemeinden und hat vielfältigste Auswirkungen, beispielsweise auch in steuer-, sozial- und bildungspolitischer Hinsicht. Das hätte auch positive Auswirkungen auf die Attraktivität des Wohnorts und das Gemeindeleben, wie auch auf die demographische Entwicklung und könnte dadurch der Überalterung vieler Gemeinden oder Quartiere entgegenwirken.    

Mögliche Instrumente zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum wären ein kantonaler Wohnraumfonds, Darlehen, eine kantonale Fachstelle, die Ausgestaltung von Baurechtsverträgen, die gemeinnützigen Wohnungsbau ermöglichen. Auch raumplanerische Massnahmen, z. B. zonenbezogene Pflichtanteile für preisgünstigen Wohnraum, sind prüfenswert. Diese Aufzählung ist weder abschliessend noch zwingend, sie dient lediglich der Veranschaulichung möglicher Lösungsansätze.

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