SP fordert bezahlbaren Wohnraum

Die SP Aargau fordert den Regierungsrat auf, die gesetzliche Grundlage zur Einräumung eines preislich unlimitierten Vorkaufsrechtes der Gemeinden (ev. des Kantons) bei Handänderungen von Liegenschaften zu schaffen. Dadurch soll bezahlbarer Wohnraum sichergestellt werden.

Der Wohnungsmarkt in der Schweiz ist kaum reguliert. Mit der Einführung des neuen Raumplanungsgesetzes sind Einzonungen nur noch selten vorgesehen, was zu einer Beschränkung des verfügbaren Baulandes für Wohnbauten führt. Steigende Preise sind die Folge.

Die Gemeinden haben ein Interesse an einer guten Durchmischung ihres Wohnbauangebotes, um ihre Finanzkraft und ihre Bevölkerung zu halten und die Wohnmobilität der Bevölkerung zu unterstützen. Ältere Menschen müssen grössere Liegenschaften aufgeben können und in ihrem Umfeld zahlbaren Wohnraum finden, damit grössere Liegenschaften für Familien zur Verfügung stehen. Der Verbleib in grossen Wohneinheiten infolge zu hoher neuer Mietzinsen verhindert eine gesunde Wohnmobilität innerhalb der Gemeinde.

Auf Bundesebene wurde die Einführung eines unlimitierten Vorkaufsrechtes beim Verkauf von Bauland und Liegenschaften bereits in der Vergangenheit diskutiert und der Handlungsspielraum sowie die Auswirkungen zu Gunsten der Gemeinden umfassend aufgezeigt.

«Das öffentliche Interesse der Gemeinde und des Kantons an einer guten Durchmischung von zahlbarem Wohnraum ist gegeben, und das Recht auf Zugang zu zahlbarem Wohnraum in der Verfassung des Kantons Aargau verankert.» argumentiert Claudia Rohrer, Co-Fraktionspräsidentin der SP Aargau.

Der Zugang zu zahlbarem Wohnraum betrifft aktuell nicht nur Personen mit geringem Einkommen, sondern auch Einzelpersonen und Familien mit mittleren und guten Einkommen, welche keine Möglichkeit zum Erwerb eines Eigenheims haben.

«Bezahlbarer Wohnraum darf kein Luxus sein, Immobilien dürfen nicht als Anlageobjekte für überzogene Renditen dienen». ergänzt Stefan Dietrich, Co-Präsident und Grossrat SP Aargau.

Das unlimitierte Vorkaufsrecht soll nicht direkt in den Markt eingreifen. Grundeigentümer wären wirtschaftlich nicht schlechter gestellt als beim freihändigen Verkauf. Bei einem Handwechsel infolge Erbgangs und/oder Schenkung innerhalb der Familie soll das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht greifen.

Weitere Auskünfte:
Claudia Rohrer, Co-Fraktionspräsidentin SP AG, 079 652 54 00, clau-dia.rohrer@grossrat.ag.ch
Stefan Dietrich, Grossrat SP AG, 078 673 08 92, stefan.dietrich@grossrat.ag.ch

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