Der Antrag der SP, dass zukünftige Anordnungen von Observationen nur durch die zuständige kantonale Behörde genehmigt werden dürfen, wurde heute im Grossen Rat abgelehnt. Die SP Aargau zeigt sich enttäuscht über diesen Entscheid des Grossen Rates. Sie wird sich weiterhin für den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller einsetzen.
Missbrauch der Sozialhilfe ist zu bekämpfen. “Die SP Aargau hält Observationen für kein geeignetes Mittel. Angewandte Massnahmen müssen verhältnismässig sein”, führt Stefan Dietrich, Co-Präsident und Grossrat SP Aargau aus.
Wenn Gemeinden Observationen anordnen würden, befürchtet die SP Aargau, dass es in den verschiedenen Gemeinden zu einem uneinheitlichen Vorgehen kommen könnte. Deshalb hat die SP Aargau im Grossen Rat gefordert, dass vorgesehene Observationen vom ersten Tag an durch eine kantonale Behörde genehmigt werden müssen. Damit soll das Risiko von Willkür und Missbrauch verhindert werden.
“Observationen sind höchst sensible Eingriffe in die Privatsphäre eines Menschen. Der Umgang mit sensiblen Daten soll im ganzen Kanton, d.h. in allen Gemeinden, einheitlich und nachvollziehbar sein”, betont SP-Grossrätin Rahela Syed. Dass nun kommunale Sozialbehörden ohne eine kantonale Genehmigung die Überwachung von Sozialhilfebeziehenden für 30 Tage anordnen dürfen, erachtet die SP als problematisch.
Die SP zeigt sich überzeugt, dass nur eine unabhängige kantonale Behörde, mit Erfahrung im Umgang mit Strafverfahren, die Anordnung von Observationen ab dem ersten Tag genehmigen sollte. Klare Richtlinien, ähnlich wie im Kanton Zürich, wo Observationen von Sozialhilfebeziehenden durch die Bezirksräte genehmigt werden, sind dringend erforderlich.
Die SP Aargau setzt sich weiterhin vehement für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und für ein einheitliches kantonales Genehmigungsverfahren ein.