Modernisierung der SVA Aargau darf nicht zulasten der Leistungsempfänger gehen

Die SP Aargau begrüsst eine organisatorische Neuausrichtung der SVA Aargau, lehnt eine Auflösung der Gemeindezweigstellen aber ganz klar ab.

Die SVA Aargau in der heutigen Form existiert bereits seit Inkrafttreten des kantonalen Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) vom 15. März 1994. Im Laufe der Jahre hat sich die SVA Aargau von einer Behörde zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Die SP Aargau begrüsst es, dass sich diese Modernisierung nun auch im Organigramm widerspiegeln soll.

Die SP Aargau ist auch der Meinung, dass der Handlungsspielraum für Kooperationen auf kantonaler Ebene genutzt werden sollte. Dies ist dort möglich, wo das Bundesrecht nicht zwingend Aufgaben der Ausgleichskasse oder IV-Stelle zuweist, zum Beispiel im Bereich Ergänzungsleistungen, Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose oder Prämienverbilligungen.

Eine Auflösung der Gemeindezweigstellen hingegen wird von der SP Aargau klar abgelehnt. Die Aussage, dass die Gemeindezweigstellen angesichts der fortschreitenden technologischen und strukturellen Entwicklungen ihre Bedeutung verloren haben, wird von der SP Aargau nicht geteilt. Wichtige Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der EL und der AHV (Auskünfte sowie Unterstützung bei Anträgen), werden nach wie vor angefragt.

«Hier will der Kanton zulasten der betroffenen Personen sparen und verweist auf eine zentrale Anlaufstelle und digitale Möglichkeiten. Für die SP Aargau ist dieser Weg nicht akzeptabel», so Regula Dell’Anno-Doppler, Grossrätin SP Aargau und Stadträtin Baden.

Das Online-Angebot ist für Menschen mit einer psychischen oder sprachlichen Beeinträchtigung oder Menschen mit mangelnden digitalen Kompetenzen keine Alternative. Ebenso ist die Reise nach Aarau vielen Menschen nicht möglich oder nicht zumutbar, insbesondere den von Fragen der AHV betroffenen Personen. «Es ist und bleibt wichtig, den betroffenen Personen und allenfalls ihren Angehörigen eine persönliche, niederschwellig erreichbare Anlaufstelle bieten zu können, wo sie ihre Anliegen direkt vorbringen können», ergänzt Nora Langmoen, Co-Präsidentin der SP Aargau.

Die SP Aargau gibt ausserdem zu bedenken, dass auch die Sozialdienste diese Aufgaben nicht zusätzlich übernehmen können, da sie bereits heute überlastet sind oder ihnen das sozialversicherungsspezifische Knowhow fehlt. Da es sich bei den angebotenen Dienstleistungen um hoheitliche Aufgaben handelt, können diese auch nicht an Dritte übertragen werden.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed