Durch die Abschaffung der Schulpflegen entstand eine Ungleichheit zwischen Lehrpersonen und anderen Gemeindeangestellten, was den Einsitz in den Gemeinderat ihrer Arbeitgebergemeinde betrifft. Die SP Aargau begrüsst die geplante Teilrevision des Unvereinbarkeitsgesetzes, damit diese Ungleichheit behoben wird, sieht aber noch weiteren Verbesserungsbedarf.
Der Vorschlag, die Unvereinbarkeit zwischen den Ämtern im Gemeinderat und der Finanzkommission auch auf die Geschäftsprüfungskommission auszudehnen, wird von der SP Aargau befürwortet. Die SP Aargau stimmt ebenfalls zu, dass bei Präsidien der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht nur dann eine Unvereinbarkeit mit dem Gemeinderatsamt bestehen soll, wenn die betreffende Gemeinde im selben Bezirk liegt.
Keine Ausnahme für tiefprozentige Anstellungen
SP-Grossrätin Claudia Rohrer sieht aber noch weiteren Verbesserungsbedarf: «Im Sinne einer Gleichbehandlung stimmt die SP zu, eine Ungleichbehandlung so zu ändern, dass auch eine tiefprozentige Anstellung nicht mehr möglich sein soll. Denn auch über tiefprozentige Pensen kann Einfluss genommen werden.» Diese Regelung sollte umfassend angepasst werden, nicht nur bei den Lehrpersonen.
Regelung der vertraglichen Zusammenarbeit von Gemeinden
Zudem fehlt im Gesetzesvorschlag eine Regelung der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gemeinden. Die SP Aargau fordert, dass auch hier die Unvereinbarkeit Anwendung findet.
Sonderfall Erziehungsrat
Die Unvereinbarkeit zwischen Schulleitung und Gemeinderat ist unbestritten. Davon nicht betroffen ist allerdings der Erziehungsrat. Da der Erziehungsrat nicht in der Rechtsmittelhierarchie steht, wird dieser nach neuem Gesetz nicht mehr als übergeordnete Schulbehörde angesehen. Hier ist die Unvereinbarkeit aufzuheben. Einer Interessenkollision kann im konkreten Fall mit dem Ausstand begegnet werden.