Zulassung von Fachärztinnen und -ärzten braucht eine gesetzliche Grundlage

Die SP Aargau begrüsst die vorgeschlagene gesetzliche Regelung über die Höchstzahlen bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, die im ambulanten Bereich Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen. Damit soll der Kanton Aargau den Bundesvorgaben folgen und ein kostentreibendes Überangebot bei einzelnen Fachbereichen verhindern.

Gestützt auf die Vorgaben des Bundes über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich haben die Kantone in mindestens einem Fachbereich eine Höchstzahl für Fachärztinnen und Fachärzte festzulegen. Der Aargauer Regierungsrat hat per Juli 2023 eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese ist befristet bis zum 30. Juni 2025.

Kostentreibender im Gesundheitswesen verhindern
Der Kanton Aargau braucht dringend eine verbindliche Gesetzesgrundlage für die Zulassung und die Höchstzahlen von Fachärztinnen und Fachärzten, die im ambulanten Bereich OKP-Leistungen erbringen. SP-Grossrat und Arzt Jürg Knuchel betont die Wichtigkeit: «Mit einer gesetzlichen Regelung über das Zulassungsverfahren erfüllen wir die Bundesvorgaben und verhindern ein kostentreibendes Überangebot in einzelnen Fachbereichen des Gesundheitswesens».

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